- Bauschutt · AVV 170107 · Berlin & Brandenburg
Bauschutt entsorgen in Berlin
Bei Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten fallen häufig größere Mengen mineralischer Bauabfälle an. Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Entsorgung von gemischtem, nicht recyclingfähigem Bauschutt aus z.B. Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik. Für kleinere Mengen können Big Bags eine sinnvolle Lösung sein, während für größere Bauvorhaben verschiedene Containergrößen von 3 bis 40 m³ bereitstehen. Mit unserem eigenen leistungsstarken Recyclinghof in Berlin-Pankow begleiten wir Bau- und Rückbauprojekte zuverlässig und wirtschaftlich.
- Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
- Container von 3 bis 40 m³ sowie Big Bags für kleinere Mengen
- Eigener Recyclinghof in Berlin-Pankow für Bauabfälle und Wertstofftrennung
- Leistungsstarker Fuhrpark und schnelle Lösungen für Baustellen in Berlin und Brandenburg
Schnellanfrage
Kurze Beschreibung genügt, wir melden uns schnellstmöglich mit den nächsten Schritten.
Bauschutt entsorgen: Annahmekriterien
Abfallart
Bauschutt nicht recyclingfähig / gemischter mineralischer Bauschutt
AVV-Schlüssel
17 01 07
Beschreibung
Gemischter, rein mineralischer Bauschutt aus Resten von Beton (17 01 01), Ziegeln (17 01 02) sowie Fliesen und Keramik (17 01 03).
Das kann rein
- Betonabbruch & Dachsteine
- Ziegel
- Mauerwerk
- Fliesen & Keramik
- Putz
Nicht zulässig
- Gas- und Porenbetonsteine
- asbesthaltige Materialien
- Eternit
- Kalksandstein
- HWL-Platten, Sauerkrautplatten, Heraklith-Platten
- Straßenaufbruch, insbesondere bitumen- oder teerhaltige Materialien
- sonstige nicht aufgeführte oder nicht mineralische Materialien
- Andere gefährliche Stoffe
Hinweis
Wir bieten ausschließlich die Entsorgung von nicht recyclingfähigem Bauschutt an. Recyclingfähiger Bauschutt (ebenfalls unter der AVV 17 01 07) darf keine Fliesen & Keramik, Putz und Kalksandstein enthalten.
Bauschutt entsorgen mit DARE
Anfrage und Ersteinschätzung
Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen, welche Art von Bauschutt anfällt, in welcher Menge das Material vorliegt und an welchem Standort der Abfall entsorgt werden soll. Entscheidend ist dabei vor allem, ob es sich um gemischten mineralischen Bauschutt handelt oder um einzelne Abfallarten wie Beton oder Ziegel. So lässt sich frühzeitig einschätzen, was getrennt und was gemeinsam entsorgt werden kann.
Passende Lösung festlegen
Je nach Materialmenge, Baustellensituation und Platzverhältnissen legen wir gemeinsam fest, ob für Ihr Vorhaben ein Big Bag oder ein Container sinnvoll ist. DARE bietet im Containerdienst Lösungen von 3 bis 40 m³ an und zusätzlich Big Bags für kleinere Mengen bis 1 m³.
Bereitstellung und Befüllung
Damit die Entsorgung reibungslos erfolgen kann, sollte der Bauschutt entsprechend der Annahmekriterien bereitgestellt werden. Wichtig ist vor allem, dass nur zulässige mineralische Bestandteile enthalten sind und keine ausgeschlossenen Stoffe wie Asbest, Eternit, Straßenaufbruch, Gas- oder Porenbetonsteine sowie sonstige nicht geeignete Materialien mit in den Behälter gelangen.
Stellplatz und praktische Abstimmung
Wenn ein Container nicht auf einem Privatgrundstück gestellt werden kann, stimmen wir mit Ihnen die passende Lösung frühzeitig ab. Je nach Standort können zusätzliche Abstimmungen rund um Stellfläche, Zufahrt oder Genehmigungen erforderlich sein. Gerade auf innerstädtischen Baustellen ist es sinnvoll, diese Punkte vorab zu klären, damit die Bereitstellung reibungslos erfolgen kann.
Abholung und fachgerechte Entsorgung:
Nach Abstimmung liefern wir den passenden Behälter an und sorgen für die termingerechte Abholung. Anschließend wird der Bauschutt fachgerecht entsorgt.
Bereit für die nächsten Schritte?
Teilen Sie uns kurz die Details zu Ihrem Projekt mit – wir klären innerhalb eines Werktages, welcher Entsorgungsweg der richtige ist.
Was man über Bauschutt wissen sollte
Bauschutt ist nicht gleich Bauschutt. Für die richtige Entsorgung ist entscheidend, ob es sich um sortenreinen, recyclingfähigen Bauschutt oder um gemischten, nicht recyclingfähigen Bauschutt handelt. Die Abfallverzeichnis-Verordnung unterscheidet unter anderem zwischen Beton (AVV 17 01 01), Ziegeln (AVV 17 01 02), Fliesen und Keramik (AVV 17 01 03) sowie Gemischen aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik (AVV 17 01 07). Rechtlich ist 17 01 07 also die Sammelkategorie für gemischte mineralische Fraktionen, sofern keine gefährlichen Stoffe enthalten sind (das wäre dann AVV 17 01 06).
Recyclingfähiger Bauschutt ist in der Praxis möglichst sortenrein erfasst und enthält nur klar abgegrenzte mineralische Stoffe, etwa mit Bestandteilen wie Dachsteinen, Mauerwerk, Ziegeln und Betonabbruch. Ausgeschlossen sind dort unter anderem Fliesen, Keramik, Gemische aus Fliesen, Ziegeln und Keramik, Kalksandstein und Putz. Der zentrale Unterschied besteht also darin, dass recyclingfähiger Bauschutt möglichst einheitlich und ohne zusätzliche mineralische Mischfraktionen vorliegen muss, damit er gezielt aufbereitet und verwertet werden kann.
Nicht recyclingfähiger Bauschutt ist dagegen gemischter, rein mineralischer Bauschutt, also beispielsweise ein Gemisch aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik und Putz. Solche Gemische fallen typischerweise bei Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten an, wenn unterschiedliche mineralische Baustoffe gemeinsam anfallen und nicht sortenrein getrennt werden können.
Für Ihre Planung wichtig: Wir nehmen bei DARE aktuell ausschließlich nicht recyclingfähigen Bauschutt an. Gleichzeitig fallen in der Praxis bei Bau-, Umbau- und Sanierungsarbeiten oft auch sortenreine mineralische Fraktionen an, zum Beispiel Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik. Auch solche Materialien lassen sich fachlich gesondert einordnen und entsorgen. Ebenso gibt es ausgeschlossene Stoffe wie Asbest, die gesondert behandelt und von uns entsorgt werden können. Wenn Sie unsicher sind, welche Abfallart bei Ihrem Vorhaben vorliegt, unterstützen wir Sie gern bei der Einordnung und der passenden Entsorgungslösung.
Häufige Fragen zur Bauschutt-Entsorgung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Bauschutt, Entsorgungsabläufe und unsere Leistungen.
Wie kann ich Bauschutt entsorgen?
Bauschutt kann je nach Art und Menge über Big Bags, Container oder andere abgestimmte Logistiklösungen entsorgt werden. Wichtig ist, dass das Material richtig eingeordnet und entsprechend der Annahmekriterien bereitgestellt wird.
Was ist der Unterschied zwischen recyclingfähigem und nicht recyclingfähigem Bauschutt?
Recyclingfähiger Bauschutt ist möglichst sortenrein und besteht aus klar abgegrenzten mineralischen Materialien. Nicht recyclingfähiger Bauschutt ist dagegen ein gemischter mineralischer Bauschutt, der zum Beispiel aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik und Putz bestehen kann. Für die richtige Entsorgung ist diese Unterscheidung wichtig.
Welchen Bauschutt übernehmen wir?
Wir übernehmen nicht recyclingfähigen Bauschutt, also gemischten mineralischen Bauschutt. Dazu zählen typischerweise Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik und Putz, sofern keine ausgeschlossenen Stoffe enthalten sind.
Was ist, wenn ich nur Beton entsorgen möchte?
Auch wenn Sie nur sortenreinen Beton entsorgen möchten, unterstützen wir Sie gern mit der passenden Entsorgungslösung. Gleiches gilt für andere mineralische Baustoffe wie Ziegel, Fliesen oder Keramik.
Was ist bei Bauschutt nicht zulässig?
Nicht zulässig sind unter anderem asbesthaltige Materialien, Eternit, Gas- und Porenbetonsteine, HWL-Platten, Sauerkrautplatten, Heraklith-Platten, Kalksandstein, Straßenaufbruch sowie sonstige nicht aufgeführte oder nicht geeignete Materialien.
Kann ich Asbest zusammen mit Bauschutt entsorgen?
Nein. Asbesthaltige Materialien sind vom Bauschutt ausgeschlossen und müssen gesondert behandelt und entsorgt werden. Wenn bei Ihrem Projekt Asbest anfällt, sollte dieser Abfall getrennt betrachtet werden.
