• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Fußzeile springen
  • Infos & Beratung
    • Gewerbeabfallverordnung
    • Umweltzertifizierung
    • Abfalleinstufung
    • Durchfahrtmaße der DARE LKW
    • Abmessungen und Stellmaße der DARE Container
    • Entsorgung – Infos & Beratung
    • Zertifikate und Genehmigungen
  • Über Uns
    • Referenzen Bau
    • Referenzen Entsorgung
    • Arbeiten bei DARE​
  • DARE GO
  • DARE Shop
  • Kontakt
DARE GmbH

DARE GmbH

Entsorgungs- und Baudienstleistungen

  • Abfallentsorgung
    • Sanieren und Renovieren
    • Abbruchentsorgung
    • Aktuelles EfB Zertifikat
    • Entsorgungskonzepte
    • Schadstoffsanierung – Entsorgung
    • Brand / Schimmel / Wasserschaden
    • Facility Dienste
    • Gartenpflege, Parks und Grünanlagen
  • Containerdienst
    • Container mieten
    • Fuhrpark
  • Abfallarten
    • Altholz AI – AIII
    • Altholz A4
    • Asbest
    • Baumischabfall
    • Bauschutt
    • Beton
    • Boden / Erdaushub
    • Dachpappe
    • Dämmwolle
    • Eternit
    • Fliesen
    • Gartenabfall
    • Gewerbeabfall
    • Gips
    • Glaswolle
    • Kalksandstein
    • Keramik
    • Putz
    • Sand
    • Sauerkrautplatten
    • Sperrmüll
    • Steinwolle
    • Styropor
    • Styrodur
    • Ziegel
  • Abbruch & Rückbau
    • Entkernung
    • Komplettabbruch
    • Baugruben-Erstellung
    • Schadstoffsanierung
    • Baufeld-Freimachung
    • Altlastensanierung und Beräumung von illegalen Ablagerungen
  • Recyclinghof
    • Abfallanlieferung
    • Baustoffverkauf

Entsorgung nach Brand-, Wasser- und Schimmelschäden

Ein Brand-, Wasser- oder Schimmelschaden hinterlässt häufig sehr unterschiedliche Abfälle: durchnässte Dämmstoffe, verrußten Bauschutt, beschädigte Elektrogeräte, belastete Böden oder nicht mehr verwertbares Inventar. DARE übernimmt die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle in Berlin und Brandenburg, von der ersten Einschätzung über die passende Behälterstellung bis zum Transport in zugelassene Entsorgungsanlagen. Dabei prüfen wir, welche Materialien getrennt gesammelt werden müssen, ob eine Analyse erforderlich ist und welche Nachweise für die Entsorgung benötigt werden.

Galerie

Lassen Sie sich persönlich beraten.

    Ihre Anfrage

    Kontaktdaten

    Wenn aus Baumaterial plötzlich belasteter Abfall wird

    Nach einem Schadensereignis lässt sich nicht allein anhand des ursprünglichen Materials beurteilen, wie ein Abfall entsorgt werden darf. Ein Holzbalken, eine Gipskartonplatte oder ein Teppich können unbelastet einen vergleichsweise einfachen Entsorgungsweg haben. Nach Kontakt mit Ruß, Löschwasser, Heizöl, Fäkalien, Schimmel oder freigesetzten Chemikalien kann jedoch eine andere Einstufung notwendig werden.

    Deshalb sollten Abfälle nach Brand-, Wasser- und Schimmelschäden nicht vorschnell als gewöhnlicher Baumischabfall zusammengefasst werden. Entscheidend sind unter anderem:

    • Art und Ursache des Schadens
    • betroffene Baustoffe und Einrichtungsgegenstände
    • mögliche Schadstoffquellen im Gebäude
    • Kontakt mit Ruß, Abwasser, Heizöl oder Chemikalien
    • Alter und Nutzung des Gebäudes
    • vorhandene Gutachten, Analysen oder Schadensberichte
    • Möglichkeiten zur getrennten Erfassung

    Besonders bei Brandabfällen ist in Berlin regelmäßig eine repräsentative Beprobung und Laboruntersuchung erforderlich. Die Berliner Umweltverwaltung nennt dabei unter anderem PAK, EOX und weitere brandtypische Schadstoffe als relevante Untersuchungsparameter.

    Typische Abfälle nach einem Brandschaden

    Bei der Entsorgung nach einem Brandschaden fällt häufig mehr als sichtbarer Brandschutt an. Rauch und Ruß können sich über den eigentlichen Brandbereich hinaus auf Bauteilen, technischen Anlagen und Inventar ablagern.

    Typische Brandabfälle sind:

    • verrußter oder verbrannter Bauschutt
    • Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
    • verkohltes oder schadstoffbelastetes Holz
    • verbrannte Kunststoffe und Bodenbeläge
    • Dämmstoffe und Mineralwolle
    • beschädigte Türen, Fenster und Trockenbauwände
    • verrußte Möbel, Textilien und sonstiges Inventar
    • defekte Elektrogeräte, Kabel und Leuchten
    • Reinigungsrückstände, Filter, Lappen und Schutzkleidung
    • verunreinigtes Löschwasser und Reinigungsflüssigkeiten
    • beschädigte Behälter, Farben, Lacke oder Chemikalien
    • asbesthaltige oder künstliche Mineralfasern enthaltende Bauteile

    Ruß ist mehr als eine sichtbare Verschmutzung

    Die schwarze Oberfläche ist bei einem Brandschaden nur ein Teil des Problems. Welche Stoffe in den Brandrückständen enthalten sind, hängt davon ab, was verbrannt ist und unter welchen Bedingungen der Brand ablief.

    In Rauchgasniederschlägen können unter anderem saure Kondensate, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, PCB sowie Dioxine und Furane vorkommen. Diese Stoffe können sich an Ruß und Brandrückstände binden und beim Hautkontakt oder durch aufgewirbelte Stäube aufgenommen werden. Zusätzlich können durch beschädigte ältere Bauteile Asbestfasern oder andere Gefahrstoffe freigesetzt worden sein.

    Brandabfälle sollten daher weder trocken zusammengefegt noch ohne vorherige Einschätzung umgeladen, zerkleinert oder mit unbelastetem Abfall vermischt werden.

    Wasserschaden entsorgen: Die Herkunft des Wassers entscheidet

    Nicht jeder Wasserschaden führt zu denselben Abfällen. Bei sauberem Leitungswasser kann ein schnell getrockneter Baustoff möglicherweise erhalten bleiben. Bei Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, ausgelaufenem Heizöl oder Wasser aus einem Gewerbebetrieb können zusätzlich Fäkalien, Mineralöle, Treibstoffe, Chemikalien und Mikroorganismen in die Materialien gelangt sein.

    Nach einem Wasserschaden müssen häufig folgende Materialien entsorgt werden:

    • durchfeuchtete Gipskartonplatten und Trockenbauwände
    • Tapeten, Pappen und papierhaltige Baustoffe
    • Dämmstoffe aus Wänden, Decken oder Böden
    • Teppiche, Laminat, Parkett und andere Bodenbeläge
    • aufgequollene Holzwerkstoffplatten
    • Türen, Möbel und Einbauten
    • durchnässte Kartonagen und Verpackungen
    • Schlämme, Boden und verschmutzter Sand
    • ölverunreinigter Bauschutt oder Bodenaushub
    • beschädigte Elektro- und Kühlgeräte
    • Batterien und Batteriespeicher
    • Farben, Reiniger, Lösemittel und andere Problemstoffe
    • verdorbene Lebensmittel und kontaminierte Vorräte

    Das Umweltbundesamt empfiehlt als Grundregel, Gegenstände zu entsorgen, die sich nach einem Hochwasserschaden nicht innerhalb von 24 bis 48 Stunden trocknen lassen. Poröse und bereits befallene Materialien wie Tapeten, Gipskartonplatten oder poröse Verkleidungen lassen sich in der Regel nicht ausreichend reinigen.

    Schimmelschäden entsorgen statt nur oberflächlich behandeln

    Bei einem Schimmelschaden reicht es nicht, sichtbare Stellen zu überstreichen oder den Schimmel lediglich abzutöten. Auch abgestorbene Bestandteile und Sporen können weiterhin gesundheitlich relevant sein. Stark befallene poröse Materialien müssen deshalb häufig vollständig ausgebaut und entsorgt werden.

    Typische Abfälle bei der Entsorgung eines Schimmelschadens sind:

    • Tapeten und Wandbekleidungen
    • Gipskarton- und Gipsfaserplatten
    • Putz und poröse Mauerwerksbestandteile
    • Dämmstoffe
    • Holzwerkstoffplatten und befallene Holzteile
    • Teppiche und textile Bodenbeläge
    • Estrichdämmungen und Fußbodenaufbauten
    • Deckenplatten und Verkleidungen
    • Möbel, Kartonagen und sonstiges poröses Inventar
    • Filter, Reinigungstücher und Einwegschutzkleidung

    In feuchten Materialien können neben Schimmelpilzen auch Bakterien, Hefen und weitere Mikroorganismen wachsen. Schäden liegen zudem nicht immer offen sichtbar vor, sondern können sich hinter Wandverkleidungen, unter Estrich oder innerhalb von Dämmungen befinden.

    Ein Schimmelbefall macht einen Baustoff nicht automatisch zu einem gefährlichen Abfall. Für die Einstufung sind das Grundmaterial und mögliche zusätzliche Belastungen entscheidend. Asbest, alte Mineralwolle, Holzschutzmittel, Teerkleber oder eine Kontamination durch Heizöl und Abwasser müssen gesondert berücksichtigt werden.

    Getrennte Sammlung spart Aufwand bei der Entsorgung

    Je besser die Abfälle bereits am Schadensort getrennt werden, desto gezielter können sie behandelt, verwertet oder beseitigt werden. Eine Vermischung kann dazu führen, dass eine größere Gesamtmenge nach dem ungünstigsten enthaltenen Material eingestuft und entsorgt werden muss.

    Soweit es das Schadenbild zulässt, sollten unter anderem separat gesammelt werden:

    • mineralischer Bauschutt
    • Holz
    • Metall
    • Elektrogeräte
    • Dämmstoffe
    • asbesthaltige Materialien
    • belastete Böden und Schlämme
    • schadstoffhaltige Betriebsmittel
    • Löschwasser und andere Flüssigkeiten
    • gemischtes, nicht trennbares Inventar

    So funktioniert die Entsorgung mit DARE

    Schaden und Abfallarten erfassen

    Teilen Sie uns mit, ob es sich um einen Brandschaden, Wasserschaden oder Schimmelschaden handelt. Hilfreich sind Fotos, der Schadensort, ungefähre Mengen, Angaben zur Gebäudenutzung sowie vorhandene Gutachten, Freigaben oder Analyseberichte.

    Materialien und Belastungen einschätzen

    Wir prüfen, welche Abfallfraktionen voraussichtlich entstehen und welche Materialien getrennt gehalten werden sollten. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Begleitbelastungen, etwa durch Ruß, Löschwasser, Heizöl, Fäkalien, Asbest oder alte Mineralwolle.

    Abfallschlüssel und Analytik klären

    Schadstoffhaltige Abfälle müssen je nach Material sicher verpackt und getrennt bereitgestellt werden. Asbest, Mineralwolle, belastete Gebinde oder ölverschmutzte Materialien haben unterschiedliche Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Handhabung.

    Geeignete Behälter bereitstellen

    Abhängig von Material, Menge und Platzverhältnissen stellen wir geeignete Container und Behälter bereit. Für bestimmte Schadstoffe oder staubende Materialien können verschließbare Container, Big Bags oder spezielle Verpackungen erforderlich sein.

    Entsorgung

    DARE holt die Abfälle termingerecht ab und führt sie dem passenden Entsorgungsweg zu. Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Übernahme-, Begleit- und Entsorgungsnachweisen. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG sorgen wir für nachvollziehbare und rechtssichere Entsorgungswege.

    Häufige Fragen zur Brand-, Schimmel-, Wasserschaden-Entsorgung

    Ist Brandschutt automatisch gefährlicher Abfall?

    Nicht jeder einzelne Gegenstand aus einem Brandbereich ist automatisch gefährlicher Abfall. Aufgrund möglicher Schadstoffe in Ruß, Rauchgasniederschlägen und Löschwasser werden Brandabfälle jedoch häufig zunächst als belastet betrachtet. Eine Analyse klärt, welche Einstufung und welcher Entsorgungsweg erforderlich sind.

    Welche Abfälle müssen nach einem Brandschaden entsorgt werden?

    Typisch sind verrußter Bauschutt, verbranntes Holz und Kunststoffe, Dämmstoffe, Elektrogeräte, beschädigtes Inventar sowie kontaminierte Reinigungstücher und Löschwasserrückstände. Welche Materialien tatsächlich entsorgt werden müssen, entscheidet sich anhand des Schadenbildes und einer möglichen Schadstoffbelastung.

    Was muss nach einem Wasserschaden entsorgt werden?

    Vor allem stark durchfeuchtete und nicht kurzfristig trocknungsfähige Materialien müssen häufig entfernt werden. Dazu zählen beispielsweise Dämmstoffe, Gipskarton, Tapeten, Teppiche, Holzwerkstoffplatten und durchnässtes Inventar. Bei Kontakt mit Abwasser, Heizöl oder Chemikalien ist zusätzlich eine mögliche Schadstoffbelastung zu berücksichtigen.

    Ist vor der Entsorgung immer eine Analyse notwendig?

    Nein. Bei eindeutig bekannten und unbelasteten Abfällen kann eine Einstufung häufig ohne Laboranalyse möglich sein. Bei Brandabfällen, ölverunreinigten Materialien, unbekannten Gemischen oder einem konkreten Schadstoffverdacht ist eine Deklarationsanalyse jedoch häufig erforderlich.

    Entsorgt DARE auch Abfälle mit Asbest oder alter Mineralwolle?

    Ja, nach vorheriger Abstimmung. Asbesthaltige Baustoffe und alte künstliche Mineralfasern müssen getrennt ausgebaut, staubdicht verpackt, gekennzeichnet und über dafür zugelassene Entsorgungswege transportiert werden. Sie dürfen nicht mit gewöhnlichem Bauschutt oder Baumischabfall vermischt werden.

    Teilen mit:

    • Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook
    • Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn
    • Auf Instagram teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Instagram

    Footer

    Entsorgungs- und Baudienstleistungen

    DARE GmbH
    Am Vorwerk 5
    13127 Berlin

    Tel.: 030-94 39 32 6-0
    Fax: 030-94 39 32 6-66

    E-Mail: info@dare-gmbh.de

    • Entsorgung
    • Abbruch & Rückbau
    • Containerdienst
    • Baustofflieferung
    • Recyclinghof Pankow
    • Infos & Beratung
    • Über Uns
    • Arbeiten bei DARE
    • DARE Shop
    • DARE GO
    • Kontakt
    • Zertifikate

    Abfall-Annahme:
    Am Vorwerk 5, 13127 Berlin
    Mo – Fr | 6:00 – 16:30 Uhr

    Baudienstleistung:
    030-94 39 32 6-53

    © Copyright 2026 - DARE GmbH

    • Impressum
    • Datenschutz