- Gewerbeabfall · AVV 20 03 01 · Berlin & Brandenburg
Gewerbeabfall entsorgen in Berlin
Gewerbeabfall fällt in fast jedem Betrieb an: im Büro, im Lager, in der Werkstatt, im Handel, in der Gastronomie, bei Umzügen, Entrümpelungen oder im laufenden Geschäftsbetrieb. Gemeint sind häufig gemischte, haushaltsähnliche Abfälle aus gewerblichen Herkunftsbereichen. Für die Entsorgung ist aber entscheidend, was genau im Abfall enthalten ist. DARE unterstützt Sie jederzeit – sprechen Sie uns gerne an.
- Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG
- Entsorgung von Gewerbeabfall, gemischten Siedlungsabfällen und gewerblichen Reststoffen
- Prüfung passender AVV-Schlüssel
- Praktische Abstimmung zu Containern, Abholung, Trennung und Bereitstellung
Schnellanfrage
Kurze Beschreibung genügt, wir melden uns schnellstmöglich mit den nächsten Schritten.
Gewerbeabfall entsorgen: Annahmekriterien
Abfallart
Gewerbeabfall
AVV-Schlüssel
20 03 01
Weitere Abfallschlüssel
15 01 06 – Gemischte Verpackungen
15 01 01 – Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 – Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03 – Verpackungen aus Holz
15 01 04 – Verpackungen aus Metall
15 01 07 – Verpackungen aus Glas
20 03 07 – Sperrmüll
20 01 01 – Papier und Pappe
20 01 02 – Glas
20 01 38 – Holz mit Ausnahme von gefährlich belastetem Holz
20 01 39 – Kunststoffe
20 01 40 – Metalle
17 09 04 – Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme gefährlicher Bestandteile
Einstufung
Für Gewerbeabfall ist die Zusammensetzung entscheidend. Der Begriff wird im Alltag sehr breit verwendet, fachlich muss aber unterschieden werden: Handelt es sich um gemischte Siedlungsabfälle aus einem Betrieb, um Verpackungsabfälle, um gewerblichen Sperrmüll, um getrennt erfassbare Wertstoffe oder um Bau- und Abbruchabfälle?
Typischer Gewerbeabfall sind haushaltsähnliche Abfälle aus Unternehmen, die nicht aus privaten Haushalten stammen. Dazu gehören zum Beispiel Abfälle aus Büros, Verkaufsflächen, Werkstätten, Lagern, Hotels, Gastronomie, Praxen oder öffentlichen Einrichtungen.
Nicht jeder gemischte Abfall darf automatisch als Gewerbeabfall entsorgt werden. Mineralische Bauabfälle, gefährliche Abfälle, Elektrogeräte, Batterien, Farben, Lacke, Dämmstoffe, Dachpappe, Asbest oder kontaminierte Materialien müssen separat bewertet und entsorgt werden.
Wichtig ist außerdem die Gewerbeabfallverordnung. Sie verlangt, dass bestimmte Abfallfraktionen möglichst getrennt gesammelt werden. Dazu gehören insbesondere Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Gemischte Gewerbeabfälle sind nur dann sinnvoll, wenn die getrennte Sammlung nicht möglich, nicht wirtschaftlich zumutbar oder praktisch nicht sauber umsetzbar ist.
Das kann rein
Je nach Abstimmung und Einstufung können folgende Materialien für die Entsorgung als Gewerbeabfall infrage kommen:
- gemischte gewerbliche Reststoffe
- Büro- und Lagerabfälle
- Verkaufs- und Betriebsabfälle
- Folien und Kunststoffreste
- saubere Verpackungsreste
- gemischte Verpackungen
- Papier, Pappe und Kartonagen in kleineren gemischten Anteilen
- Holzreste ohne gefährliche Belastung
- Metallteile in kleinen Anteilen
- Textilien
- Verbundmaterialien
- nicht gefährliche Produktionsnebenabfälle, sofern haushaltsähnlich
- gewerblicher Sperrmüll nach vorheriger Abstimmung
- Abfälle aus Geschäftsauflösungen
- Abfälle aus Ladenbau, Umzug oder Räumung nach vorheriger Abstimmung
- Kehricht und nicht verwertbare Reststoffe aus gewerblichen Bereichen
Bereitstellung
Gewerbeabfall sollte möglichst trocken, frei von gefährlichen Stoffen und ohne unzulässige Fremdmaterialien bereitgestellt werden. Je sauberer getrennt wird, desto besser lässt sich der Abfall verwerten und desto geringer ist das Risiko von Fehlwürfen, Nachsortierungen oder Mehrkosten.
Bei größeren Mengen kann es sinnvoll sein, einzelne Fraktionen separat zu sammeln, zum Beispiel Papier und Pappe, Folien, Holz, Metalle oder Kunststoffe. Gerade bei regelmäßig anfallenden Gewerbeabfällen lohnt sich oft eine feste Entsorgungslösung mit klaren Behältern, getrennten Sammelstellen und abgestimmten Abholrhythmen.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Material in den Gewerbeabfall gehört, senden Sie uns am besten vorab eine kurze Beschreibung oder Fotos. DARE prüft dann, ob der Abfall als Gewerbeabfall entsorgt werden kann oder ob ein separater Entsorgungsweg nötig ist.
Nicht zulässig
Nicht gemeinsam mit klassischem Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen:
- Bauschutt
- Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik
- Erdaushub
- Sand
- Gips
- Dämmwolle
- Mineralwolle
- Styropor-Dämmstoffe ohne vorherige Abstimmung
- Dachpappe
- Bitumenbahnen
- Asbesthaltige Baustoffe
- Eternitplatten
- Altholz A IV
- Farben und Lacke
- Lösemittel
- Chemikalien
- Altöl und andere ölverschmutzte Betriebsmittel
- Elektrogeräte, Batterien und Akkus
- Leuchtstoffröhren
- quecksilberhaltige Abfälle
- medizinische oder infektiöse Abfälle
- flüssige Abfälle
- Speisereste in größeren Mengen
- Bioabfälle, wenn sie separat zu erfassen sind
- stark verschmutzte Lebensmittelverpackungen
- Druckbehälter
- Gasflaschen
- sonstige gefährliche oder nicht abgestimmte Abfälle
Wichtiger Hinweis
Gewerbeabfall ist ein Sammelbegriff. Für die fachgerechte Entsorgung kommt es immer darauf an, wo der Abfall entsteht, woraus er besteht und ob einzelne Fraktionen getrennt gesammelt werden müssen. Ein Container für Gewerbeabfall ist deshalb nicht automatisch ein Container für alles.
- Mengen unter 20 t/Jahr und Anfallstelle können über unseren Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden.
- Größere Mengen sind über Einzelentsorgungsnachweis sowie Abfallerzeugernummer pro Baustelle zu entsorgen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise.
- Die Dokumentation erfolgt ausschließlich im Rahmen der elektronischen Nachweisführung.
Gewerbeabfall entsorgen mit DARE
DARE unterstützt Unternehmen in Berlin und Brandenburg dabei, Gewerbeabfall richtig einzuordnen, getrennt bereitzustellen und fachgerecht zu entsorgen.
Ersteinschätzung
Im ersten Schritt klären wir, welche Art von Gewerbeabfall anfällt. Dabei prüfen wir, ob es sich um gemischte Siedlungsabfälle, gemischte Verpackungen, gewerblichen Sperrmüll, getrennt erfassbare Wertstoffe oder um eine andere Abfallart handelt. Wenn Bauabfälle, gefährliche Stoffe oder schadstoffverdächtige Materialien enthalten sind, muss der Entsorgungsweg entsprechend angepasst werden.
Passende Lösung festlegen
Je nach Abfallart, Menge und Standort legen wir gemeinsam fest, welche Lösung sinnvoll ist. Möglich sind zum Beispiel Container oder Big Bags.
Bei sortenreinen Fraktionen kann eine getrennte Sammlung wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll sein (und gesetzlich vorgeschrieben).
Logistik
In Berlin und Brandenburg ist die Logistik leider ein Problem für sich. Gewerbeabfall fällt häufig in Innenhöfen, Gewerbeobjekten, engen Zufahrten, Lagerflächen, Werkstätten oder auf innerstädtischen Baustellen an. Deshalb sollte vorab geklärt werden, wo der Container stehen kann, wie die Befüllung erfolgt und ob ausreichend Platz für Anlieferung und Abholung vorhanden ist.
Wenn ein Container im öffentlichen Straßenland stehen soll, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Für Berlin übernimmt DARE die Anmeldung für Flächen bis 10 m² und bis zu 10 Tage Stelldauer. Bei Bedarf kann DARE in Berlin auch eine Halteverbotszone beantragen. In Potsdam und Umgebung müssen Sondernutzung und Halteverbotszone eigenständig organisiert beziehungsweise vorgelegt werden.
Bereitstellung und Befüllung
Wichtig ist, dass der Gewerbeabfall nur mit zulässigen Materialien befüllt wird. Gefährliche Stoffe, mineralische Bauabfälle, Elektrogeräte, Batterien, Farben, Lacke, Chemikalien, Asbest, Dämmwolle, Dachpappe oder flüssige Abfälle gehören nicht in den Gewerbeabfallcontainer.
Achten Sie außerdem darauf, dass unterschiedliche Abfallarten nicht unnötig vermischt werden. Wenn einzelne Fraktionen getrennt gesammelt werden können, sollte dies möglichst direkt an der Anfallstelle erfolgen. Das erleichtert die Entsorgung und unterstützt eine hochwertige Verwertung.
Abholung und fachgerechte Entsorgung
Nach der Bereitstellung holen wir den Gewerbeabfall nach Abstimmung ab und führen ihn dem passenden Entsorgungsweg zu.
Bereit für die nächsten Schritte?
Teilen Sie uns kurz mit, welche Art von Gewerbeabfall anfällt, wo der Abfall steht, welche Menge ungefähr erwartet wird und ob besondere Materialien enthalten sind. Wir prüfen die passende Entsorgungslösung und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
Was bedeutet eigentlich Gewerbeabfall?
Gewerbeabfall klingt zunächst einfach: Abfall aus einem Gewerbebetrieb. In der Praxis ist die Entsorgung aber deutlich differenzierter. Denn unter dem Begriff werden sehr unterschiedliche Abfälle zusammengefasst, die je nach Herkunft und Zusammensetzung verschiedenen gesetzlichen Vorgaben und AVV-Schlüsseln unterliegen können.
Typische gewerbliche Siedlungsabfälle entstehen in Betrieben, Büros, Verkaufsflächen, Lagern, Werkstätten, Hotels, Restaurants, Praxen oder öffentlichen Einrichtungen. Sie ähneln in ihrer Art oft privaten Haushaltsabfällen, entstehen aber nicht im privaten Haushalt. Beispiele sind Verpackungsreste, Folien, Kartonagen, Büroabfälle, kleinere Holz- oder Kunststoffanteile, Textilien oder nicht verwertbare Reststoffe.
Der wichtigste Unterschied: Gewerbeabfall darf nicht als Restmüll-Container für alle betrieblichen Abfälle verstanden werden. Die Gewerbeabfallverordnung legt Wert auf getrennte Sammlung und hochwertige Verwertung. Unternehmen sollen Abfälle möglichst schon am Entstehungsort trennen, insbesondere Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle.
Gemischte Gewerbeabfälle kommen dann infrage, wenn eine saubere Trennung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich zumutbar ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn nur sehr kleine Mengen entstehen, Materialien stark verschmutzt sind, Fraktionen untrennbar miteinander verbunden sind oder am Standort nicht genug Platz für mehrere Behälter vorhanden ist. Trotzdem sollte immer geprüft werden, ob einzelne Wertstoffe getrennt erfasst werden können.
Auch die Abgrenzung zu Baumischabfall ist wichtig. Gewerbeabfall entsteht meist im laufenden Betrieb, bei Lagerung, Verkauf, Verwaltung, Produktion oder Räumung. Baumischabfall entsteht dagegen bei Bau-, Umbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten. Dafür gelten eigene Anforderungen und häufig andere AVV-Schlüssel. Wenn zum Beispiel Gips, Dämmstoffe, Bauschutt, Ziegel, Fliesen, Keramik, Dachpappe oder mineralische Materialien enthalten sind, sollte die Entsorgung nicht pauschal als Gewerbeabfall erfolgen.
Eine weitere wichtige Abgrenzung betrifft Verpackungen. Wenn vor allem Verpackungsabfälle anfallen, kann statt 20 03 01 auch ein anderer AVV-Schlüssel relevant sein. Gemischte Verpackungen werden häufig unter 15 01 06 eingeordnet. Sortenreine Verpackungen können zum Beispiel als Papier/Pappe, Kunststoff, Holz, Metall oder Glas erfasst werden.
Gefährliche Abfälle müssen immer separat betrachtet werden. Dazu zählen zum Beispiel Farben, Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Altöl, Batterien, Akkus, Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren, Asbest, kontaminiertes Holz oder schadstoffhaltige Baustoffe. Diese Materialien dürfen nicht einfach in den Gewerbeabfallcontainer gegeben werden.
Für Betriebe lohnt es sich also, die Entsorgung gut zu organisieren. Klare Sammelstellen, beschriftete Behälter, getrennte Fraktionen und regelmäßige Abholungen vermeiden Fehlwürfe und machen die Entsorgung planbarer.
Häufige Fragen zur Gewerbeabfall-Entsorgung
Was zählt zu Gewerbeabfall?
Als Gewerbeabfall gelten Abfälle, die in gewerblichen, industriellen, öffentlichen oder freiberuflichen Einrichtungen entstehen. Häufig gemeint sind gewerbliche Siedlungsabfälle, also haushaltsähnliche Abfälle aus Betrieben, Büros, Lagern, Werkstätten, Handel, Gastronomie oder Verwaltung.
Welcher AVV-Schlüssel gilt für Gewerbeabfall?
Häufig wird gemischter Gewerbeabfall unter AVV 20 03 01 als gemischte Siedlungsabfälle eingeordnet. Je nach Zusammensetzung können aber auch andere AVV-Schlüssel relevant sein, zum Beispiel 15 01 06 für gemischte Verpackungen oder 20 03 07 für Sperrmüll. Die finale Einstufung hängt immer vom konkreten Abfall ab.
Was gehört nicht zum Gewerbeabfall?
Nicht in den Gewerbeabfall gehören zum Beispiel Bauschutt, Beton, Ziegel, Fliesen, Erde, Gips in größeren Mengen, Dämmwolle, Dachpappe, Asbest, Eternit, Farben, Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Altöl, Batterien, Akkus, Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren, medizinische Abfälle oder flüssige Abfälle.
Muss Gewerbeabfall getrennt werden?
Ja, grundsätzlich müssen bestimmte Fraktionen getrennt gesammelt werden. Dazu gehören unter anderem Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Eine gemischte Sammlung kommt vor allem dann infrage, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Ist Verpackungsmüll Gewerbeabfall?
Verpackungsmüll kann in einem Gewerbebetrieb anfallen, wird aber häufig separat eingeordnet. Gemischte Verpackungen können zum Beispiel unter AVV 15 01 06 fallen. Sortenreine Verpackungen aus Papier, Kunststoff, Holz, Metall oder Glas können jeweils eigene AVV-Schlüssel haben.
Kann DARE regelmäßige Gewerbeabfall-Abholungen übernehmen?
Ja, DARE kann Unternehmen sowohl bei regelmäßigen und einmaligen Entsorgungslösungen unterstützen. Je nach Menge, Standort und Abfallart stimmen wir Container, Abholung, Bereitstellung und Entsorgungsweg individuell ab.
