- Baumischabfall · AVV 17 09 04 · Berlin & Brandenburg
Baumischabfall entsorgen in Berlin
Baumischabfall entsteht bei Bau, Umbau, Sanierung, Renovierung, Rückbau oder Abbruch. Gemeint ist ein Gemisch aus verschiedenen typischen Bau- und Abbruchabfällen ohne gefährliche Bestandteile. DARE unterstützt Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Hausverwaltungen, Gewerbekunden und Projektverantwortliche in Berlin und Brandenburg bei der fachgerechten Entsorgung von Baumischabfall: von der richtigen Einstufung über die passende Containerlösung bis zur Abholung und Entsorgung.
- Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG
- Entsorgung von Baumischabfall nach AVV 17 09 04
- Containerlösungen für Bau, Sanierung, Renovierung, Rückbau und Entrümpelung
- Prüfung von Fremdstoffen und gefährlichen Bestandteilen
- Praktische Abstimmung zu Containergröße, Stellfläche, Befüllung und Abholung
Schnellanfrage
Kurze Beschreibung genügt, wir melden uns schnellstmöglich mit den nächsten Schritten.
Baumischabfall entsorgen: Annahmekriterien
Abfallart
Baumischabfall, gemischte Bau- und Abbruchabfälle ohne gefährliche Bestandteile
AVV-Schlüssel
17 09 04
Beschreibung
Baumischabfall ist ein Gemisch aus verschiedenen typischen Bau- und Abbruchabfällen ohne gefährliche Bestandteile
Einstufung
Der AVV-Schlüssel 17 09 04 gilt nur, wenn keine gefährlichen Bestandteile enthalten sind. Sobald schadstoffhaltige, asbesthaltige, teerhaltige, PCB-haltige oder sonstige gefährliche Stoffe im Material enthalten sind, muss der Abfall separat eingestuft und über einen anderen Entsorgungsweg entsorgt werden.
Das kann rein
Je nach Abstimmung und Einstufung können folgende Materialien infrage kommen:
- Folien und Verpackungen
- Holz A I bis A III
- Papier, Pappe und Karton
- entleerte Eimer aus Kunststoff oder Metall
- Kabel
- Tapeten
- Teppiche
- Bauschuttanteile
- Metall
- Rohre aus Kunststoff oder Metall
- Verbundmaterialien ohne gefährliche Bestandteile
Bereitstellung
Baumischabfall sollte möglichst trocken, frei von gefährlichen Stoffen und ohne ausgeschlossene Materialien bereitgestellt werden. Je besser die Baustelle vorsortiert ist, desto einfacher und planbarer wird die Entsorgung.
Nicht zulässig
Nicht in den Baumischabfallcontainer dürfen:
- Altholz A IV (z.B. Fenster oder Türen)
- Gips
- asbesthaltige Abfälle
- Eternitplatten
- Dämmstoffe aus Polystyrol (z.B. Styropor und Styrodur)
- Mineralwolle jeder Art, KMF
- Dachpappen (teer- und bitumenhaltig)
- nicht vollständig entleerte Flüssigkeitengebinde
- Straßenaufbruch (i.d.R. bitumen- oder teerhaltig)
- Flüssigkeiten, Öle, pastöse u. schlammige Abfälle
- Leuchtstoffröhren
- Feuerlöscher
- Altreifen
- Farben
- Lacke
- sonstige nicht abgestimmte Materialien
- Mengen unter 20 t/Jahr und Anfallstelle können über unseren Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden.
- Größere Mengen sind über Einzelentsorgungsnachweis sowie Abfallerzeugernummer pro Baustelle zu entsorgen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise.
- Die Dokumentation erfolgt ausschließlich im Rahmen der elektronischen Nachweisführung.
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Baumischabfall entsorgen mit DARE
DARE unterstützt Sie dabei, Baumischabfall richtig einzuordnen, getrennt bereitzustellen und fachgerecht zu entsorgen.
Ersteinschätzung
DARE unterstützt Sie dabei, Baumischabfall richtig einzuordnen, getrennt bereitzustellen und fachgerecht zu entsorgen.
Passende Lösung festlegen
Je nach Zusammensetzung und Menge legen wir gemeinsam fest, ob ein Baumischabfallcontainer geeignet ist oder ob einzelne Fraktionen besser separat gesammelt werden sollten. Bei gemischten, nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen kann AVV 17 09 04 passend sein. Bei sortenreinen oder größeren Mengen können getrennte Container sinnvoller sein, zum Beispiel für Bauschutt, Holz, Metall, Gips, Styropor, Dämmstoffe oder Dachpappe. Das kann Fehlwürfe vermeiden und die Entsorgung wirtschaftlicher machen.
Logistik
In Berlin und Brandenburg ist die Logistik leider oft genauso wichtig wie die Abfalleinstufung selbst. Baumischabfall fällt häufig auf innerstädtischen Baustellen, in Innenhöfen, bei engen Zufahrten, auf Gewerbehöfen oder in laufenden Sanierungsprojekten an. Deshalb sollte vorab geklärt werden, wo der Container stehen kann, wie die Befüllung erfolgt und ob genügend Platz für Anlieferung und Abholung vorhanden ist.
Wenn ein Container im öffentlichen Straßenland stehen soll, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Für Berlin übernimmt DARE die Anmeldung für Flächen bis 10 m² und bis zu 10 Tage Stelldauer. Bei Bedarf kann DARE in Berlin auch eine Halteverbotszone beantragen. In Potsdam und Umgebung müssen Sondernutzung und Halteverbotszone eigenständig organisiert beziehungsweise vorgelegt werden.
Befüllung
Wichtig ist, dass der Container nur mit zulässigen Materialien befüllt wird. Ausgeschlossene Abfälle dürfen nicht mit Baumischabfall vermischt werden. Schwere mineralische Bestandteile sollten nur in abgestimmten Mengen enthalten sein. Wenn überwiegend Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik oder anderer Bauschutt anfällt, ist häufig ein Bauschuttcontainer der bessere Entsorgungsweg
Abholung und fachgerechte Entsorgung
Nach der Bereitstellung holen wir den Baumischabfall nach Abstimmung ab und führen ihn dem passenden Entsorgungsweg zu.
Bereit für die nächsten Schritte?
Teilen Sie uns kurz mit, welche Materialien anfallen, woher der Baumischabfall stammt, welche Menge ungefähr erwartet wird und ob ausgeschlossene oder schadstoffverdächtige Stoffe enthalten sein könnten. Wir prüfen die passende Entsorgungslösung und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
Was man über Baumischabfall wissen sollte
Baumischabfall ist einer der häufigsten Abfälle auf Baustellen, wird aber oft falsch verstanden. Der Begriff klingt nach einem einfachen Sammelcontainer für alles, was bei Bauarbeiten übrig bleibt. Fachlich ist Baumischabfall aber klarer eingegrenzt: Es handelt sich um gemischte Bau- und Abbruchabfälle ohne gefährliche Bestandteile.
Typisch ist Baumischabfall bei Renovierungen, Sanierungen, Entkernungen, Innenausbau, Rückbauarbeiten oder Baustellenberäumungen. Auf solchen Baustellen fallen oft verschiedene Materialien gleichzeitig an: Folien, Verpackungen, Holz, Metalle, Kunststoffe, Teppiche, Tapeten, Rohre, Kabel, Kartonagen und kleinere Mengen Bauschutt. Wenn diese Materialien nicht sortenrein getrennt werden können, kann ein Baumischabfallcontainer sinnvoll sein.
Die wichtigste Regel lautet – wie bereits erwähnt: Gefährliche Stoffe gehören nicht in den Baumischabfall. Das betrifft zum Beispiel Asbest, Mineralwolle, teerhaltige Dachpappe, kontaminierte Materialien, Farben, Lacke, Öle, Chemikalien oder nicht vollständig entleerte Gebinde. Auch bestimmte nicht gefährliche, aber separat zu entsorgende Abfälle wie Gips, Styropor oder Styrodur sind bei DARE für Baumischabfall ausgeschlossen und müssen gesondert abgestimmt werden.
Auch die Abgrenzung zu Bauschutt ist wichtig. Bauschutt besteht überwiegend aus mineralischen Materialien wie Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik oder Mauerwerk. Baumischabfall enthält dagegen verschiedene Baustellenabfälle gemischt. Wenn ein Container fast nur aus mineralischem Material besteht, sollte er nicht als Baumischabfall entsorgt werden. Dann ist ein Bauschuttcontainer meist passender.
Holz ist ebenfalls differenziert zu betrachten. Unbelastetes Holz der Kategorien A I bis A III kann je nach Abstimmung Bestandteil von Baumischabfall sein. Belastetes Altholz A IV, zum Beispiel bestimmte Fenster, Außentüren, imprägnierte Hölzer oder schadstoffbelastete Holzbauteile, gehört dagegen nicht in den Baumischabfall und muss separat entsorgt werden.
Bei älteren Gebäuden sollte immer genauer hingeschaut werden. Dort können Baustoffe vorkommen, die heute anders bewertet werden: asbesthaltige Platten, alte Dämmstoffe, teerhaltige Dachpappe, belastete Kleber, PCB-haltige Materialien oder kontaminiertes Holz. Wenn ein Verdacht besteht, sollte das Material nicht einfach gemischt werden.
Für Unternehmen und Bauverantwortliche lohnt sich eine frühe Planung. Wer schon vor Beginn der Arbeiten klärt, welche Abfallarten anfallen, kann Container besser stellen, Fehlwürfe vermeiden und die Entsorgungskosten planbarer machen. Unserer Erfahrung nach ist eine Kombination aus mehreren Entsorgungswegen oftmals sinnvoll: zum Beispiel ein Container für Baumischabfall, ein separater Container für Bauschutt und eine gesonderte Lösung für Dämmstoffe, Gips, Holz oder Dachpappe.
DARE unterstützt Sie genau bei dieser praktischen Einordnung: Was darf zusammen entsorgt werden? Was muss getrennt werden? Welcher Container passt? Und welche Stoffe müssen vorab gesondert geprüft werden?
Häufige Fragen zur Beton-Entsorgung
Was ist Baumischabfall?
Baumischabfall ist ein Gemisch aus verschiedenen Bau- und Abbruchabfällen ohne gefährliche Bestandteile. Dazu zählen je nach Abstimmung Folien, Verpackungen, Holz A I bis A III, Papier, Pappe, Kunststoffe, Metalle, Kabel, Tapeten, Teppiche, Rohre und kleinere Bauschuttanteile.
Welcher AVV-Schlüssel gilt für Baumischabfall?
Für Baumischabfall gilt in der Regel AVV 17 09 04. Die Bezeichnung lautet: gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle. Die finale Einstufung hängt immer von der konkreten Zusammensetzung ab.
Was darf in einen Baumischabfallcontainer?
In einen Baumischabfallcontainer dürfen je nach Abstimmung typische nicht gefährliche Baustellenabfälle wie Folien, Verpackungen, Holz A I bis A III, Papier, Pappe, Karton, entleerte Eimer, Kabel, Tapeten, Teppiche, Metalle, Kunststoff- oder Metallrohre und kleinere Bauschuttanteile.
Was darf nicht in den Baumischabfall?
Nicht in den Baumischabfall gehören unter anderem Altholz A IV, Gips, Asbest, Eternit, Mineralwolle, KMF, Styropor, Styrodur, Dachpappe, Straßenaufbruch, Farben, Lacke, Lösemittel, Öle, Flüssigkeiten, Leuchtstoffröhren, Feuerlöscher, Altreifen, Batterien, Akkus, Elektrogeräte und andere gefährliche Abfälle.
Darf Gips in den Baumischabfall?
Bei DARE ist Gips für Baumischabfall ausgeschlossen. Gips und gipshaltige Baustoffe sollten separat erfasst und abgestimmt entsorgt werden, da sie die Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen stören können.
Was ist der Unterschied zwischen Baumischabfall und Bauschutt?
Bauschutt besteht überwiegend aus mineralischen Materialien wie Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik oder Mauerwerk. Baumischabfall ist ein Gemisch aus verschiedenen Baustellenabfällen wie Holz, Folien, Kunststoffen, Metallen, Tapeten, Teppichen, Verpackungen und kleineren mineralischen Anteilen.
Was passiert, wenn ausgeschlossene Stoffe im Container landen?
Wenn unzulässige Materialien im Baumischabfallcontainer enthalten sind, kann es zu Nachsortierung, Umdeklaration, Annahmeproblemen oder zusätzlichen Kosten kommen. Deshalb sollte vor der Befüllung geklärt werden, welche Materialien erlaubt sind.
