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  • Altholz A IV · AVV 170204* · Berlin & Brandenburg

Altholz A IV entsorgen in Berlin

Altholz A IV ist kein normales Bauholz, sondern mit Holzschutzmitteln behandelt oder gar schadstoffbelastet. Dazu gehören zum Beispiel alte Dachbalken, tragende Konstruktionshölzer, imprägnierte Außenhölzer, Fenster, Türen, Zargen aus dem Außenbereich, Bahnschwellen oder Leitungsmasten. Hier gelten besondere Anforderungen an Einstufung, Transport, Nachweisführung und Entsorgung. DARE unterstützt Sie bei der fachgerechten Entsorgung von Altholz A IV in Berlin und Brandenburg.

  • Containergrößen von 3 bis 40 m³ für kleine und große Altholzmengen
  • Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG
  • Unterstützung bei Sammel- und Einzelentsorgungsnachweisen
  • Elektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle
Annahmekriterien ansehen

Schnellanfrage

Kurze Beschreibung genügt, wir melden uns schnellstmöglich mit den nächsten Schritten.

    Altholz A IV entsorgen: Annahmekriterien

    Abfallart

    Altholz A IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz)

    AVV-Schlüssel

    17 02 04*

    Einstufung

    • Gefährlicher Abfall

    Das kann rein

    • Dachbalken und -sparren
    • tragende Konstruktionshölzer
    • Holzfachwerk
    • imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
    • Wandverschalungen aus dem Außenbereich
    • Fenster & Türen aus dem Außenbereich
    • Zargen aus dem Außenbereich
    • Gartenzäune
    • Palisaden
    • Pergolen
    • Bahnschwellen
    • Leitungsmasten
    • Hopfenstangen
    • Rebpfähle

    Nicht zulässig

    • Fremdanhaftungen wie Pappe, Stoff, Folien oder Umreifungsbänder
    • Kunststoffe
    • Metallteile, soweit nicht abgestimmt
    • Dachpappe
    • Dämmstoffe
    • Bauschutt
    • gemischte Bauabfälle
    • Hausmüll
    • gefährliche Abfälle anderer Art
    • Vermischungen mit anderen Materialien
    • PCB-Altholz ohne gesonderte Abstimmung
    • sonstige nicht aufgeführte Materialien

    Nachweisführung

    Je nach Menge Sammelentsorgungsnachweis oder Einzelentsorgungsnachweis

    Besonderheiten

    Brandholz: Entsorgung nur möglich mit vorliegender Analyse oder Bescheinigung der Feuerwehr, dass der Brand ausschließlich mit Wasser gelöscht wurde.

    Verpackung

    Eine besondere Verpackung ist bei Altholz A IV in der Regel nicht erforderlich. Das Material kann lose im von DARE bereitgestellten Container oder Big Bag gesammelt werden. Achten Sie bitte auf die saubere Trennung von anderen Abfällen.

    • Mengen unter 20 t/Jahr und Anfallstelle können über unseren Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden.
    • Größere Mengen sind über Einzelentsorgungsnachweis sowie Abfallerzeugernummer pro Baustelle zu entsorgen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise.
    • Die Dokumentation erfolgt ausschließlich im Rahmen der elektronischen Nachweisführung.

    Altholz A IV entsorgen mit DARE

    Weil es sich um gefährlichen Abfall handelt, müssen bei A4-Altholz Materialart, Herkunft, Menge, Bereitstellung und Nachweisführung sauber abgestimmt werden. DARE unterstützt Sie von der ersten Einschätzung bis zur fachgerechten Entsorgung.

    Ersteinschätzung

    Im ersten Schritt prüfen wir, welches Holz anfällt (A I – A IV), aus welchem Bereich es stammt und welche Menge ungefähr erwartet wird.

    Wenn nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass Holzschutzmittel oder andere Schadstoffe enthalten sind, sollte das Material nicht als normales Altholz behandelt werden, sondern als A IV.

    Passende Entsorgungslösung festlegen

    Je nach Menge, Standort, Holzart und Schadstoffanteil legen wir gemeinsam fest, welche Entsorgungslösung sinnvoll ist. Bei kleineren Mengen kann eine kompakte Lösung wie ein Big Bag ausreichen. Bei größeren Rückbauprojekten, Dachsanierungen, Außenanlagen oder gewerblichen Baustellen können Container erforderlich sein.

    Praktische Abstimmung und Logistik

    In Berlin können enge Straßen, Innenhöfe, begrenzte Stellflächen, Parkdruck oder laufender Baustellenbetrieb die Containerstellung erschweren. Deshalb klären wir vorab, wo das Altholz gesammelt werden kann, wie die Zufahrt aussieht und welche Lösung praktisch sinnvoll ist.

    Wenn ein Container im öffentlichen Straßenland stehen soll, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. In Berlin übernimmt DARE die Anmeldung für Flächen bis 10 m² und bis zu 10 Tage Stelldauer. Bei Bedarf kann DARE in Berlin auch eine Halteverbotszone (& Baustelleneinrichtung) beantragen. In Potsdam und Umgebung müssen Sondernutzung und Halteverbotszone eigenständig organisiert beziehungsweise vorgelegt werden.

    Befüllung

    Nach der Abstimmung wird das Altholz A IV getrennt bereitgestellt und in den vorgesehenen Behälter gefüllt. Dabei sollten Fremdstoffe soweit möglich entfernt werden. Pappe, Stoffe, Kunststoffbänder, Folien, Dachpappe, Dämmstoffe, Bauschutt oder andere Materialien gehören nicht in den A-IV-Container.

    Bei langen Hölzern, Dachbalken, Sparren, Zäunen oder Masten kann es zudem sinnvoll sein, das Material vorab zu kürzen.

    Fachgerechte Entsorgung

    Nach der Befüllung holen wir das Material termingerecht ab und führen es der fachgerechten Entsorgung zu.

    Bereit für die nächsten Schritte?

    Teilen Sie uns kurz mit, welches Altholz anfällt, wo es herkommt, welche Menge erwartet wird und ob Fremdanhaftungen vorhanden sind. Wir prüfen die passende Einstufung, Entsorgungslösung und Nachweisführung.

    Kostenlos anfragen

    Was ist Altholz A IV?

    Holz, das über Jahre oder Jahrzehnte im Außenbereich eingesetzt wurde, musste häufig gegen Feuchtigkeit, Pilze, Insekten oder Fäulnis geschützt werden. Dafür wurden Holzschutzmittel, Imprägnierungen oder spezielle Beschichtungen verwendet. Diese Behandlung führt dazu, dass das Holz als Altholz A IV einzustufen ist.

    Alte Dachkonstruktionen sind ein klassischer Fall für A-IV-Prüfung. Dachbalken, Sparren, Fachwerk und andere tragende Bauteile wurden früher oft vorbeugend gegen Schädlinge oder Pilzbefall behandelt. Solche Behandlungen sind nicht immer sichtbar und lassen sich auf der Baustelle nicht zuverlässig durch Farbe oder Geruch erkennen.

    Gerade bei Altbauten in Berlin und Brandenburg ist deshalb Vorsicht sinnvoll. Viele Gebäude wurden mehrfach saniert, umgebaut, nachbehandelt oder durch Reparaturen ergänzt. Ein einzelner Dachstuhl kann Holz aus verschiedenen Zeiten und mit unterschiedlichen Behandlungen enthalten. Hier ist Vorsicht geboten.

    Holz lässt sich in vier Kategorien aufteilen, von denen A I bis A III von uns als normales Altholz entsorgt werden und A IV gesondert als gefährlicher Abfall.

     

    Kategorie

    Typische Einordnung

    Beispiele

    A I

    naturbelassen oder nur mechanisch bearbeitet

    unbehandelte Vollhölzer, saubere Paletten, unbehandelte Bretter

    A II

    behandelt, aber ohne halogenorganische Beschichtungen und ohne Holzschutzmittel

    bestimmte verleimte, gestrichene oder lackierte Innenhölzer

    A III

    mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, aber ohne Holzschutzmittel

    bestimmte beschichtete Möbel- oder Innenausbauhölzer

    A IV

    mit Holzschutzmitteln behandelt oder schadstoffbelastet

    Bahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Außenhölzer, alte Dachbalken, Außenfenster

    Häufige Fragen zur Altholz-A-IV-Entsorgung

    Was ist Altholz A IV?

    Altholz A IV ist mit Holzschutzmitteln behandeltes oder schadstoffbelastetes Altholz. Es kann aufgrund seiner Belastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden. Typische Beispiele sind Bahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Außenhölzer, alte Dachbalken, tragende Konstruktionshölzer, Außenfenster, Außentüren und bestimmte Gartenhölzer.

    Ist Altholz A IV gefährlicher Abfall?

    Ja, Altholz A IV ist gefährlicher Abfall und muss entsprechend entsorgt werden

    Welcher AVV-Schlüssel gilt für Altholz A IV?

    Für Altholz A IV gilt AVV 17 02 04*.

    Der Abfallschlüssel steht für Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.

    Was ist der Unterschied zwischen Altholz A I, A II, A III und A IV?

    Altholz A I ist naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Holz. A II umfasst behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. A III umfasst Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, aber ohne Holzschutzmittel. A IV umfasst mit Holzschutzmitteln behandeltes oder schadstoffbelastetes Holz.

    Darf Altholz A IV mit anderem Holz gemischt werden?

    Nein, Altholz A IV sollte nicht mit A I – A III vermischt werden.

    Was gilt bei Brandholz?

    Brandholz kann nur entsorgt werden, wenn eine Analyse vorliegt oder eine Bescheinigung der Feuerwehr bestätigt, dass der Brand ausschließlich mit Wasser gelöscht wurde. Der Hintergrund ist, dass Brandereignisse zusätzliche Schadstoffbelastungen verursachen können, zum Beispiel durch Ruß, Rauchgase, Löschmittel oder verbrannte Fremdstoffe.

    Kann DARE die Nachweisführung übernehmen?

    Ja, DARE unterstützt bei der Nachweisführung. Mengen unter 20 t pro Jahr und Anfallstelle können über unseren Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden. Größere Mengen müssen über einen Einzelentsorgungsnachweis entsorgt werden. DARE hilft Ihnen gern bei der Erstellung. Die Dokumentation erfolgt über die elektronische Nachweisführung.

    Kann DARE Altholz A IV auch bei größeren Rückbauprojekten entsorgen?

    Ja, DARE unterstützt auch bei größeren Mengen aus Rückbau, Dachsanierung, Abbruch, Außenanlagen oder gewerblichen Projekten.

    Wichtig ist eine frühzeitige Abstimmung zu Materialart, Menge, Fremdanhaftungen, Standort, Containerstellung und Nachweisführung. So lässt sich die Entsorgung sicher und planbar organisieren.

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    Fax: 030-94 39 32 6-66

    E-Mail: info@dare-gmbh.de

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