Schadstoffentsorgung in Berlin & Brandenburg
Schadstoffhaltige Abfälle entstehen häufig bei Sanierung, Rückbau, Umbau, Abbruch, Entrümpelung oder im laufenden Betrieb. Besonders in älteren Gebäuden, Hallen, Gewerbeobjekten und technischen Anlagen können Materialien verbaut sein, die heute als gefährlich, belastet oder besonders überwachungsbedürftig gelten.
DARE unterstützt Unternehmen, Bauverantwortliche, Hausverwaltungen, Gewerbekunden und öffentliche Auftraggeber bei der fachgerechten Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle in Berlin und Brandenburg. Wir helfen bei der Einordnung der Abfallart, stimmen den passenden Entsorgungsweg ab und sorgen dafür, dass gefährliche Abfälle sicher, nachvollziehbar und gesetzeskonform entsorgt werden.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG ist DARE Ihr Ansprechpartner für Schadstoffentsorgung, gefährliche Abfälle und belastete Materialien. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
Schadstoffentsorgung vs. Schadstoffsanierung: Worin liegt der Unterschied?
Schadstoffsanierung und Schadstoffentsorgung werden häufig zusammen genannt, sind aber nicht dasselbe. Bei der Schadstoffsanierung geht es vor allem um das Erkennen, Sichern, Ausbauen oder Entfernen schadstoffhaltiger Materialien aus Gebäuden oder Anlagen. Die Schadstoffentsorgung beginnt spätestens dann, wenn diese Materialien fachgerecht gesammelt, verpackt, transportiert, nachgewiesen und einer zugelassenen Entsorgungsanlage zugeführt werden müssen.
Welche Schadstoffe entsorgt DARE?
Zur Schadstoffentsorgung bei DARE gehören Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten, mit Schadstoffen verunreinigt sind oder aufgrund ihrer Eigenschaften nicht über normale Bau-, Gewerbe- oder Sperrabfallwege entsorgt werden dürfen.
Typische schadstoffhaltige Abfälle sind zum Beispiel:
- asbesthaltige Baustoffe, z. B. Eternitplatten, Fassadenplatten oder Rohre
- künstliche Mineralfasern, z. B. Glaswolle, Steinwolle oder KMF
- teerhaltige oder schadstoffverdächtige Dachpappe
- belastetes Altholz, insbesondere Altholz A IV
- schadstoffhaltige Farben, Lacke, Kleber und Beschichtungen
- ölverschmutzte Betriebsmittel, Putzlappen, Filter oder Bindemittel
- Verpackungen mit gefährlichen Rückständen
- Leuchtstoffröhren und quecksilberhaltige Abfälle
- kontaminierter Bauschutt
- belasteter Boden
- gefährlich verunreinigte Bau- und Abbruchabfälle
- Chemikalien, Lösemittel oder pastöse Abfälle nach vorheriger Abstimmung
Wichtig ist: Schadstoffhaltige Materialien dürfen nicht mit normalem Baumischabfall, Bauschutt, Gewerbeabfall oder Sperrmüll vermischt werden. Sie müssen getrennt erfasst, korrekt eingestuft und über einen geeigneten Entsorgungsweg entsorgt werden.
Für eine komplette Übersicht, welche Abfälle wir bei DARE entsorgen, schauen Sie gerne auf unserer Seite zu Abfallarten vorbei.
Nachweise, Abfallerzeugernummer und digitale Signatur
Bei gefährlichen Abfällen gelten besondere Anforderungen an die Nachweisführung. Je nach Abfallart, Menge und Entsorgungsweg können Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Abfallerzeugernummern und digitale Signaturen erforderlich sein.
Mengen unter 20 Tonnen pro Jahr und Anfallstelle können in der Regel über unseren Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden. Bei größeren Mengen ist ein Einzelentsorgungsnachweis erforderlich. Zusätzlich wird dann eine Abfallerzeugernummer pro Baustelle beziehungsweise Anfallstelle benötigt.
Für unsere Kund:innen ist deshalb besonders wichtig: Bei gefährlichen Abfällen sollte frühzeitig geklärt werden, welche Mengen anfallen, welcher Entsorgungsweg vorgesehen ist und welche Nachweise für die konkrete Entsorgung erforderlich sind. DARE unterstützt Sie bei der Erstellung und Abstimmung der erforderlichen Nachweise und erklärt transparent, welche Informationen vor der Entsorgung benötigt werden.
Die Dokumentation erfolgt ausschließlich im Rahmen der elektronischen Nachweisführung. Dafür ist auch die Möglichkeit zur digitalen Signatur erforderlich.
Schadstoffentsorgung in Berlin und Brandenburg
In Berlin und Brandenburg entstehen schadstoffhaltige Abfälle häufig bei Sanierungen, Dacharbeiten, Fassadenarbeiten, Entkernungen, Rückbauprojekten, Gewerbeumbauten und Betriebsauflösungen. Gerade in älteren Gebäuden ist eine sorgfältige Trennung wichtig, weil Asbest, alte Dämmstoffe, teerhaltige Materialien, belastetes Holz oder schadstoffhaltige Beschichtungen vorkommen können.
DARE unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung vor Ort. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Materialien getrennt werden müssen, welche Container oder Verpackungen geeignet sind und wie die Abholung organisiert werden kann.
Wenn Container im öffentlichen Straßenland stehen sollen, kann eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein. Für Berlin übernimmt DARE die Anmeldung für Flächen bis 10 m² und bis zu 10 Tage Stelldauer. Bei Bedarf kann DARE in Berlin auch eine Halteverbotszone beantragen. In Potsdam und Umgebung müssen Sondernutzung und Halteverbotszone eigenständig organisiert beziehungsweise vorgelegt werden.
Schadstoffe entsorgen: Was wir von Ihnen benötigen
Damit wir die Entsorgung schnell und zuverlässig einschätzen können, helfen folgende Informationen:
- Welche Materialien sollen entsorgt werden?
- Woher stammen die Abfälle?
- Gibt es einen Schadstoffverdacht?
- Liegen Analysen oder Gutachten vor?
- Welche Menge fällt ungefähr an?
- Wo befindet sich die Anfallstelle?
- Sind die Abfälle bereits ausgebaut oder noch im Gebäude?
- Sind die Materialien verpackt oder müssen Verpackungen abgestimmt werden?
- Gibt es Fotos des Materials?
Je genauer die Angaben sind, desto schneller können wir den passenden Entsorgungsweg prüfen.
So läuft die Schadstoffentsorgung mit DARE ab
Ersteinschätzung
Im ersten Schritt klären wir, welches Material entsorgt werden soll. Dafür benötigen wir möglichst genaue Angaben zu Herkunft, Menge, Zustand und Standort. Hilfreich sind Fotos, vorhandene Analysen, Baujahr des Gebäudes oder Informationen zur bisherigen Nutzung.
Einstufung und Entsorgungsweg
Anschließend prüfen wir, welche Abfallart und welcher AVV-Schlüssel infrage kommen. Bei schadstoffverdächtigen Materialien kann eine Analyse oder zusätzliche Abstimmung notwendig sein. Auf dieser Basis wird der passende Entsorgungsweg festgelegt.
Verpackung und Bereitstellung
Schadstoffhaltige Abfälle müssen je nach Material sicher verpackt und getrennt bereitgestellt werden. Asbest, Mineralwolle, belastete Gebinde oder ölverschmutzte Materialien haben unterschiedliche Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Handhabung.
Transport und Entsorgung
Nach Abstimmung holen wir das Material ab oder organisieren die passende Entsorgungslösung. Der Abfall wird einer geeigneten Anlage zugeführt und dort fachgerecht verwertet oder beseitigt.
Dokumentation
Bei gefährlichen Abfällen ist eine saubere Dokumentation besonders wichtig. Je nach Fall erhalten Sie die erforderlichen Belege, Übernahmescheine oder Nachweisdokumente für Ihre interne Ablage und Projektunterlagen.
Häufige Fragen zur Beton-Entsorgung
Was ist Schadstoffentsorgung?
Schadstoffentsorgung bezeichnet die fachgerechte Entsorgung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten oder mit Schadstoffen verunreinigt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Schadstoffsanierung und Schadstoffentsorgung?
Bei der Schadstoffsanierung geht es vor allem um das Entfernen oder Sichern schadstoffhaltiger Materialien aus Gebäuden oder Anlagen. Bei der Schadstoffentsorgung geht es um die anschließende Einstufung, Verpackung, Abholung, Nachweisführung und Entsorgung dieser Materialien über zugelassene Entsorgungswege.
Welche AVV-Schlüssel gelten für schadstoffhaltige Abfälle?
Das hängt vom Material ab. Häufige AVV-Schlüssel sind zum Beispiel 17 06 05* für asbesthaltige Baustoffe, 17 06 03* für gefährliches Dämmmaterial, 17 03 01* für kohlenteerhaltige Bitumengemische, 17 02 04* für belastetes Holz, Glas oder Kunststoff sowie 17 09 03* für sonstige gefährliche Bau- und Abbruchabfälle.
Kann DARE Asbest entsorgen?
Ja, DARE kann bei der Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe unterstützen. Wichtig ist, dass Asbestmaterialien nicht beschädigt, nicht vermischt und nicht ohne Abstimmung bereitgestellt werden. Verpackung, Transport und Nachweise müssen vorab geklärt werden. Keine Sorge – wir helfen Ihnen dabei!
Brauche ich für Schadstoffentsorgung eine Analyse?
Das hängt vom Material ab. Bei eindeutig zuordenbaren Abfällen kann eine Einstufung teilweise über Herkunft und Materialart erfolgen. Bei unklarer Zusammensetzung, Schadstoffverdacht oder Spiegeleinträgen kann eine Analyse erforderlich sein.
