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  • Putz · AVV 17 01 07 · Berlin & Brandenburg

Putz entsorgen in Berlin

Wer in Berlin oder Brandenburg saniert, merkt schnell: Putz ist selten nur eine dünne Schicht an der Wand, sondern ein echter Zeitzeuge der regionalen Baugeschichte. Ob im Berliner Altbau, im DDR-Plattenbau oder bei Gewerbeobjekten – beim Abschlagen von Wand-, Decken- oder Fassadenputz kommt meist ein komplexer Materialmix ans Licht. Genau diese Vielfalt macht die rechtssichere AVV-Zuordnung allerdings oft zu einem logistischen Puzzlespiel zwischen Bauschutt, Gips, Baumischabfall und Schadstoffverdacht. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Einordnung, stellen die passenden Container und organisieren die fachgerechte Entsorgung.

  • Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
  • Containerlösungen von 3 bis 40 m³ je nach Menge, Gewicht und Baustelle
  • Eigener Recyclinghof in Berlin-Pankow
  • Praktische Abstimmung zu Stellfläche, Zufahrt, Sondernutzung und Abholung
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    Putz entsorgen: Annahmekriterien

    Abfallart

    Putzabfälle, Putzbruch und mineralische Wand- oder Fassadenbeschichtungen

    AVV-Schlüssel

    17 01 07 – Bauschutt: Für schadstofffreie Putzanteile auf Kalk-, Zement- oder Lehmbasis

    Weitere Abfallschlüssel

    17 08 02 – Gipsbaustoffe: Für schadstofffreie Putze und Spachtelmassen auf Gipsbasis

    17 08 01* – Gipsbaustoffe mit gefährlichen Stoffen: Für belastete Putze oder Spachtelmassen auf Gipsbasis

    17 01 06* – Bauabfälle mit gefährlichen Stoffen: Für kontaminierte Putzanteile auf Kalk-, Zement- oder Lehmbasis

    17 09 04 – Baumischabfall: Für Putz, der mit nicht-mineralischen Bauabfällen (Tapeten, Holz, Styropor) vermischt ist

    17 06 05* – Asbesthaltige Baustoffe: Für Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber mit nachgewiesener Asbestbelastung

    Einstufung

    Putz wird abfallrechtlich selten als reine, isolierte Fraktion entsorgt. Niemand kratzt mühsam nur den Putz von der Wand, um ihn separat wegzuwerfen. Je nachdem also, was von der Wand kommt, ändert sich der Entsorgungsweg grundlegend. Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 müssen Putze, Spachtelmassen und alte Fliesenkleber zudem zwingend auf Asbest geprüft werden.

    Das kann rein

    • Wand- und Fassadenputz
    • Innen- und Außenputz
    • Deckenputz
    • Kalk- und Kalkzementputz
    • mineralischer Reibe- und Kratzputz
    • mineralischer Unter- und Oberputz
    • Putz auf Gipsbasis

    Verpackung

    Eine besondere Verpackung ist bei unbelastetem Putz in der Regel nicht erforderlich. Das Material kann lose im von DARE bereitgestellten Container gesammelt werden. Bei schadstoffbelastetem Putz stellen wir Ihnen spezielle, staubdichte Platten- oder Big-Bags zur Verfügung.

    Nicht zulässig

    • Holz (sowohl A I – A III als auch A IV)
    • Dämmwolle
    • Dachpappe
    • Bitumenbahnen
    • Kunststoffe
    • Folien und Verpackungen
    • Metallteile
    • Kabel
    • Rest- und Sperrmüll
    • Erde, Boden oder Sand in größeren Mengen
    • Wärmedämmverbundsysteme ohne vorherige Prüfung
    • EPS-, XPS– oder Mineralwollreste
    • gefährlich belastete Putze, Spachtelmassen oder Kleber ohne Analyse
    • Brandreste, Ruß oder ölhaltige Verunreinigungen

    Wenn Putz mit anderen Baustellenabfällen vermischt ist, was meistens der Fall ist, muss der Entsorgungsweg vorab geprüft werden.

    Hinweis

    Besonders bei Altbauten können alte Putze, Spachtelmassen, Kleber oder Beschichtungen schadstoffhaltig sein. Bei Asbestverdacht, unbekannter Zusammensetzung, auffälligen Schichten oder belasteten Altmaterialien ist eine Analyse erforderlich. Solche Materialien werden bei DARE nicht standardisiert als normaler Putz angenommen, sondern müssen gesondert angefragt und geprüft werden.

    Putz entsorgen mit DARE

    Beim Abschlagen von Wänden entsteht vor allem eins: jede Menge Dreck und Staub. Wenn es zur Entsorgung kommt, hat es der alte Putz jedoch in sich. Damit aus dem scheinbar einfachen Bauschutt keine logistische oder finanzielle Stolperfalle wird, begleitet DARE Ihr Projekt in Berlin und Brandenburg von der Wand bis zur Deponie.

    Material-Check

    Bevor der Container rollt, klären wir gemeinsam, was genau von der Wand kommt. Ist es klassischer, rein mineralischer Kalk-Zement-Putz, reiner Gipsputz oder abgeschlagener Fassadenputz? Die Unterscheidung ist wichtig: Reiner Gipsputz muss oft separat gesammelt werden, da Gips das spätere Bauschutt-Recycling massiv stört. Handelt es sich um ein modernes Wärmedämmverbundsystem (WDVS), kleben am Putz meist noch Styroporreste, Gewebematten und Kunstharze. Das macht das Material zum Baumischabfall.

    Schadstoffverdacht

    Gerade in den Berliner Altbauten und DDR-Plattenbauten ist Putz selten nur Kalk, Gips, Lehm, Sand oder Zement. Bis 1993 wurde Asbest, wenngleich in geringen Mengen, unter Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber gemischt, um die Haftung zu verbessern. Bei Gebäuden mit einem Baujahr vor 1993 nehmen wir den Schadstoffverdacht daher absolut ernst. Liegt kein negativer Nachweis vor, beraten wir Sie gerne zu den nächsten Schritten.

    Passende Entsorgungslösung festlegen

    Putz ist schwer, besonders, wenn er durch feuchte Wände oder einen Regenschauer nass geworden ist oder noch dicke Ziegelbrocken daran kleben. Er erreicht die zulässige Gewichtsgrenze eines Containers oft viel früher, als es das optische Volumen vermuten lassen würde. Egal, ob Sie nur ein kleines Bad in Kreuzberg sanieren oder eine ganze Fassade in Spandau erneuern: Wir berechnen das reale Gewicht vorab und stellen die exakt passende Containergröße – oder bei Schadstoffbelastung die richtige Anzahl der Big Bags – für Sie bereit.

    Logistik

    Putz fällt meistens dort an, wo der Platz knapp ist: im engen Hinterhof, im Treppenhaus oder direkt am Gehwegrand. Wir prüfen vorab die Zufahrtswege. Muss der Container auf öffentlichem Straßenland stehen? Kein Problem für Sie: In Berlin übernehmen wir die komplette behördliche Anmeldung der Sondernutzung (bis 10 m² und 10 Tage Stellzeit) und richten bei Bedarf Halteverbotszonen ein. (Hinweis: Für Projekte im Brandenburger Umland oder Potsdam unterstützen wir Sie gerne beratend bei der dortigen Eigenorganisation).

    Befüllung & Entsorgung

    Pünktlich zum Wunschtermin liefert DARE das passende Equipment, entweder Container oder Asbest-Big-Bags. Halten Sie die Fraktion bitte so rein wie besprochen. Fremdstoffe wie Holz, Kabel oder Dachpappe haben hier nichts zu suchen und treiben die Kosten unnötig in die Höhe. Nach der Befüllung holen wir alles termingerecht ab und führen das Material dem gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsweg zu.

    Bereit für die nächsten Schritte?

    Teilen Sie uns kurz mit, welche Art von Putz anfällt, woher das Material stammt, welche Menge ungefähr erwartet wird und ob Gips, Gewebe, Dämmstoffreste oder Schadstoffe vorhanden sind. DARE prüft die passende Lösung und stimmt die nächsten Schritte mit Ihnen ab.

    Kostenlos anfragen

    Warum Putz die materialtechnische Wundertüte des Bestandsbaus ist

    Wer in Berlin die Meißel ansetzt, klopft weit mehr als nur eine kosmetische Schicht von den Wänden – er legt die archäologischen Schichten der urbanen Stadtentwicklung frei. Putz ist das funktionale Multitool des Hochbaus: Er gleicht unebenes Mauerwerk aus, reguliert das Raumklima im Inneren und schützt die Außenfassaden vor dem harten Wechselspiel aus Frost und Sommerhitze. 

    Diese Vielseitigkeit macht den Rückbau zu einer materialtechnischen Herausforderung. In den prachtvollen Gründerzeitbauten von Charlottenburg oder Prenzlauer Berg trifft man auf historischen Kalk- oder hochfesten Zementputz, der nicht selten auf Schilfrohrmatten, alten Holzleisten oder Drahtgeweben haftet. In den Nachkriegsbauten und den typischen DDR-Plattenbauten in Marzahn oder Lichtenberg wiederum dominieren ausgeklügelte Spachtel-, Beschichtungs- und Verbundsysteme. 

    Wer hier saniert, merkt schnell: Putz tritt selten sortenrein auf. Beim Abschlagen bricht er untrennbar mit Ziegel- und Betonresten, alten Tapetenfetzen, Fliesenklebern, Kunstharzen oder den Styropor- und Geweberesten moderner Wärmedämmverbundsysteme von der Wand. Nicht die sichtbare Oberfläche bestimmt also den Entsorgungsweg, sondern der verborgene, oft jahrzehntelang gewachsene Wandaufbau darunter.

    In diesem historisch gewachsenen Materialmix spielen zwei Akteure eine entscheidende Rolle: Gips und Asbest. Gipsputz ist im Innenbereich der absolute Standard, verlangt abfallrechtlich jedoch eine strikte Trennung. Da gipsbasierte Baustoffe bei Kontakt mit Feuchtigkeit Sulfat freisetzen, zerstören sie im falschen Abfallstrom chemisch das nachfolgende Bauschutt-Recycling (sogenanntes Sulfattreiben im Beton). Gipsreiche Putze dürfen daher nicht einfach unkontrolliert mit rein mineralischem Bauschutt vermischt werden.

    Das größere Problem jedoch ist bei allen Gebäuden mit Baujahr vor 1993 der Asbest. Während Asbest in Eternitplatten als unverkennbares Massenprodukt auffällt, versteckt sich die krebserregende Naturfaser im Putz wie ein Chamäleon. Bis zum Verbot 1993 wurde Asbest in geringen Mengen von oft nur 0,5 bis 2 Prozent gezielt unter Wandputze, feine Spachtelmassen und Fliesenkleber gemischt, um die Elastizität zu erhöhen und Risse zu verhindern.

    Obwohl diese Fasern mikroskopisch klein und im Ruhezustand fest gebunden sind, mutieren sie beim Abschlagen oder Abschleifen zu einer massiven Gesundheitsgefahr. Durch die mechanische Bearbeitung entsteht lungengängiger Feinstaub, der sich im gesamten Gebäude verteilt. Die Berliner Senatsverwaltung verfolgt hier eine strikte Null-Toleranz-Linie: Nur nachweislich asbestfreie Bauabfälle dürfen in die günstigen regionalen Recyclingkreisläufe fließen. Fehlt ein negatives Laborzertifikat für den Altputz, geraten Logistik und Zeitplan schnell ins Stocken. 

    Häufige Fragen zur Putz-Entsorgung

    Wie kann ich Putz richtig entsorgen?

    Putz sollte je nach Zusammensetzung getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Mineralischer Putz kann häufig als mineralischer Bauabfall betrachtet werden, während Gipsputz oder schadstoffverdächtiger Putz gesondert geprüft werden muss. DARE unterstützt bei der Einordnung, Containerstellung und Entsorgung in Berlin und Brandenburg.

    Welcher AVV-Schlüssel gilt für Putz?

    Da Putz im offiziellen Abfallverzeichnis keine eigene, isolierte Kennnummer besitzt, erfolgt die Einstufung in der Praxis danach, wie das Material zusammengesetzt ist und womit es beim Abschlagen vermischt wurde. Für den absoluten Großteil der Baustellen nutzen wir die klassische Bauschutt-Deklaration unter der AVV-Nummer 17 01 07, in der rein mineralischer Kalk-, Kalkzement- oder Zementputz zusammen mit Ziegeln und Betonbrocken aufgeht. Sobald jedoch Gips ins Spiel kommt, ändert sich die Logik grundlegend: Reiner, schadstofffreier Gipsinnenputz wird als Gipsbaustoff unter der 17 08 02 deklariert, da Gips getrennt verwertet werden muss, um das normale Bauschutt-Recycling nicht chemisch zu zerstören.

    Kommt der Putz hingegen als bunter Mix mit Tapetenresten, Holzleisten, Kabeln oder Styroporanhaftungen moderner Wärmedämmverbundsysteme von der Wand, stufen wir das Gesamtgemisch als gemischten Bau- und Abbruchabfall unter der 17 09 04 ein. Besondere Vorsicht ist bei historischen Baustoffen geboten, die vor dem großen Verbot im Jahr 1993 verarbeitet wurden. Weist eine Laboranalyse gefährliche Schadstoffe nach, steuern wir das Material direkt in die gesetzlich streng überwachten Sondermüll-Kategorien. Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen oder alte Fliesenkleber laufen dann als asbesthaltige Baustoffe unter der Kennnummer 17 06 05*. Sind die betroffenen Spachtelmassen auf Gipsbasis aufgebaut, deklarieren wir sie spezifisch als gefährliche Gipsbaustoffe unter der 17 08 01*. Hat sich der schadstoffbelastete Putz auf Kalk- oder Zementbasis beim Abbruch bereits untrennbar mit dem eigentlich sauberen Mauerwerk vermischt, wird die gesamte Ladung als kontaminierter mineralischer Bauabfall unter der Nummer 17 01 06* abgewickelt.

    Kann Putz Asbest enthalten?

    Ja, bei älteren Gebäuden können Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber oder Beschichtungen asbesthaltig sein. Das gilt besonders bei Sanierungen im Bestand, großflächigem Abschlagen oder unbekannten Altmaterialien. Bei Asbestverdacht ist eine Analyse erforderlich. Asbestverdächtiger Putz darf nicht als normaler Bauabfall entsorgt werden.

    Was hat es mit der „Null-Toleranz-Linie“ bei Berliner Deponien auf sich?

    Berliner und Brandenburger Recyclinghöfe gehören bundesweit zu den strengsten Prüfstellen für mineralischen Abfall. Da alte Putze vor 1993 oft unbemerkt Asbest enthielten, winken die Deponien der Region heute kaum noch einen Bauschutt-Container aus dem Bestand ohne Laborzertifikat durch. Das bedeutet für Sie: Selbst wenn Sie felsenfest davon überzeugt sind, dass Ihre Wand sauber ist – ohne ein negatives Prüfprotokoll (eine sogenannte Probenahme nach LAGA/PN 98) riskieren Sie, dass der Lkw an der Waage abgewiesen wird. DARE hilft Ihnen, diese Analysen im Vorfeld unkompliziert abzuwickeln.

    Dürfen verputzte Sauerkrautplatten (Heraklith) in den normalen Bauschutt?

    Nein, das ist eine der häufigsten Kostenfallen auf Berliner Baustellen. Die klassischen Holzwolle-Leichtbauplatten (oft „Sauerkrautplatten“ genannt) wurden jahrzehntelang als Putzträger oder zur Dämmung an Decken und Wänden verbaut. Wenn Sie diese verputzten Platten herunterschlagen, ist das Material ein untrennbarer Verbund aus mineralischem Putz und organischen Holzfasern. Weil Holz im Bauschutt-Recycling nichts zu suchen hat, gehört verputztes Heraklith in den Baumischabfall (AVV 17 09 04) – vorausgesetzt natürlich, der Putz ist asbestfrei.

    Warum wird nasser Putz im Container so schnell zum Problem?

    Putz ist extrem hygroskopisch, das heißt, er saugt sich voll wie ein Schwamm. Wenn abgeschlagener Putz ungeschützt im offenen Container im Regen steht, zieht er Unmengen an Wasser. Das tückische daran: Das Volumen im Container bleibt absolut gleich, aber das Gewicht explodiert förmlich. Da LKWs und Container starre gesetzliche Gewichtsgrenzen haben, kann der Container schnell zu schwer für den sicheren Transport sein. Wir empfehlen daher dringend, Container mit Putz bei schlechtem Wetter immer mit einer Plane abzudecken.

    Was passiert mit historischen Putzträgern wie Schilfrohrmatten und Drahtgewebe?

    In Berliner Altbauten aus der Gründerzeit sieht man es ständig: Der Decken- oder Wandputz wurde damals auf Schilfrohrmatten (Rabitz-Wände) oder feine Drahtgeflechte aufgetragen, um den Halt zu verbessern. Beim Abbruch zerbröselt der Putz, während sich der Draht verbiegt und das Schilf zerfetzt. Ein solcher Materialmix kann nicht mehr als reiner Bauschutt deklariert werden. Die Metall- und Pflanzenanteile machen das Ganze zu einem Fall für den Baumischabfall-Container (AVV 17 09 04), es sei denn, man trennt das Metall mühsam per Hand aus dem Schutt.

    Muss Putz analysiert werden?

    Eine Analyse ist nicht immer erforderlich. Sie kann aber notwendig sein, wenn der Putz aus einem älteren Gebäude stammt, Schadstoffverdacht besteht, asbesthaltige Spachtelmassen oder Fliesenkleber möglich sind oder das Material auffällige Schichten enthält.

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