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  • Glaswolle· AVV 17 06 03* / 17 06 04 · Berlin & Brandenburg

Glaswolle entsorgen in Berlin

Was jahrzehntelang zuverlässig Wärme im Gebäude gehalten hat, wird beim Ausbau schnell zu einem voluminösen und erklärungsbedürftigen Abfall. Denn bei der Entsorgung von Glaswolle entscheidet nicht allein das Material, sondern vor allem dessen Alter: Alte Glaswolle vor 1996 kann als gefährlicher KMF-Abfall eingestuft werden, während eindeutig nachweisbare neue Glaswolle einen anderen Entsorgungsweg nehmen kann. DARE unterstützt Sie bei der Einordnung, der staubdichten Verpackung, der passenden Logistik und der fachgerechten Entsorgung von Glaswolle in Berlin und Brandenburg.

  • Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
  • Prüfung der Einstufung nach Alter, Herkunft und Produktnachweis
  • KMF-Säcke und Big-Bag-Lösungen für die geschlossene Bereitstellung
  • Unterstützung beim eANV (elektronisches Abfallnachweisverfahren)
  • Auf Wunsch Unterstützung beim fachgerechten Ausbau im Rahmen einer Schadstoffsanierung
Annahmekriterien ansehen

Schnellanfrage

Kurze Beschreibung genügt, wir melden uns schnellstmöglich mit den nächsten Schritten.

    Glaswolle entsorgen: Annahmekriterien

    Für alte Glaswolle / vor 1996

    Abfallart

    Alte Glaswolle vor 1996

    AVV-Schlüssel

    17 06 03* – Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

    Einstufung

    • Gefährlicher Abfall

    Typische Materialien

    • alte Glaswolle aus Dachkonstruktionen
    • Glaswolle aus Zwischensparren- und Untersparrendämmungen
    • Glaswollmatten und Glaswollfilze
    • Dämmrollen und Klemmfilze
    • Glaswollplatten
    • Glaswolle aus Trockenbauwänden und abgehängten Decken
    • Glaswolle aus Installationsschächten
    • Rohr- und Leitungsdämmungen aus Glaswolle
    • lose Glasfaserdämmstoffe
    • Verschnitt und Bruchstücke aus alter Glaswolle

    Verpackung

    Alte Glaswolle muss direkt am Entstehungsort möglichst staubdicht, reißfest und transportfähig verpackt werden. Die von uns bereitgestellten Säcke und Big Bags müssen sicher verschlossen sein und dürfen nicht überfüllt werden. Alte Glaswolle darf nicht lose in einen offenen Container geworfen, ausgeschüttet oder auf der Baustelle offen gelagert werden.

    Nicht zulässig

    • Bauschutt
    • Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik
    • Gipskarton und Gipsbaustoffe
    • Holz und Holzwerkstoffe
    • Styropor & Styrodur
    • Dachpappe und Bitumenbahnen
    • Kunststoffe und Verpackungsfolien
    • Kabel und Metallteile
    • Restmüll und Baumischabfall
    • Asbest oder asbestverdächtige Baustoffe
    • Steinwolle ohne vorherige Abstimmung und getrennte Bereitstellung
    • öl-, teer- oder chemikalienbelastete Dämmstoffe
    • stark rußbelastete Glaswolle
    • durchnässte oder verschlammte Glaswolle
    • nicht deklarierte Verbundmaterialien
    • sonstige nicht abgestimmte gefährliche Abfälle

    Warnhinweis

    Alte Glaswolle ist kein normaler Bauschutt. Die Gefährlichkeit entsteht nicht zwingend durch eine nachträgliche Schadstoffverunreinigung, sondern kann bereits in den Eigenschaften der alten, biopersistenten Mineralfasern liegen. Beim Ausbau, Zerreißen, Werfen oder Verdichten können Faserstäube freigesetzt werden.

    • Mengen unter 20 t/Jahr und Anfallstelle können über unseren Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden.
    • Größere Mengen sind über Einzelentsorgungsnachweis sowie Abfallerzeugernummer pro Baustelle zu entsorgen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise.
    • Die Dokumentation erfolgt ausschließlich im Rahmen der elektronischen Nachweisführung.

    Glaswolle entsorgen: Annahmekriterien

    Für neue Glaswolle / seit 1996

    Abfallart

    Glaswolle beziehungsweise Glasfaserdämmstoffe, bei denen nachgewiesen werden kann, dass sie keine gefährlichen Mineralfasern enthalten.

    AVV-Schlüssel

    17 06 04 – Dämmmaterial mit Ausnahme gefährlicher Dämmmaterialien

    Einstufung

    Nicht gefährlicher Abfall, sofern keine anderen gefährlichen Stoffe, Verunreinigungen oder Anhaftungen enthalten sind.

    Als neue Glaswolle können insbesondere Materialien infrage kommen, die:

    • nach dem 1. Juni 2000 hergestellt, vermarktet und eingebaut wurden
    • anhand von Herstellerunterlagen eindeutig identifiziert werden können
    • über ein geeignetes Sicherheitsdatenblatt oder einen Produktnachweis verfügen
    • nachweislich die Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung erfüllen
    • durch ein entsprechendes RAL-Gütezeichen oder einen vergleichbaren Nachweis dokumentiert sind

    Für Glaswolle aus der Übergangszeit zwischen 1996 und 2000 reicht das Baujahr allein nicht aus. In diesem Zeitraum konnten sowohl alte als auch bereits freigezeichnete neue Mineralwollen verwendet worden sein.

    Typische Materialien

    • saubere neue Glaswolle
    • unbenutzter Verschnitt
    • Glaswollrollen
    • Klemmfilze
    • Glaswollmatten
    • Glaswollplatten
    • saubere Produktions- und Verarbeitungsreste
    • eindeutig nachgewiesene Glaswolldämmstoffe aus jüngeren Bauprojekten

    Verpackung

    Auch neue Glaswolle sollte geschlossen, trocken und transportfähig verpackt werden. Die Einstufung als nicht gefährlicher Abfall bedeutet nicht, dass das Material lose verteilt oder staubintensiv verarbeitet werden sollte. Glaswollfasern und mineralische Stäube können weiterhin Haut, Augen und Atemwege mechanisch reizen.

    Nicht zulässig

    • Glaswolle unbekannter Herkunft oder ohne ausreichenden Nachweis
    • Material aus Gebäuden vor 1996
    • Material aus der Übergangszeit 1996 bis 2000 ohne Einzelnachweis
    • Vermischungen mit alter Glaswolle
    • Asbest oder asbestverdächtige Materialien
    • Bauschutt, Holz, Gips oder Baumischabfall
    • Bitumen, Dachpappe oder teerhaltige Anhaftungen
    • stark verschmutzte, rußbelastete oder kontaminierte Glaswolle
    • feuchte oder verschimmelte Verbundmaterialien ohne vorherige Abstimmung

    Wichtiger Hinweis

    Die Einstufung unter AVV 17 06 04 muss nachvollziehbar sein. Kann die Unbedenklichkeit nicht ausreichend belegt werden, erfolgt die Entsorgung vorsorglich als alte Mineralwolle unter AVV 17 06 03*.

    Glaswolle von DARE entsorgen lassen

    DARE unterstützt Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Hausverwaltungen, Gewerbekunden und private Auftraggeber bei der fachgerechten Entsorgung von Glaswolle in Berlin und Brandenburg. Dabei geht es nicht nur um die Abholung, sondern zunächst um die richtige Einordnung des Materials.

    Anfrage und Ersteinschätzung

    Im ersten Schritt klären wir, woher die Glaswolle stammt und in welchem Umfang sie anfällt. Besonders hilfreich sind Angaben zu Baujahr des Gebäudes, Zeitpunkt der Dämm- oder Sanierungsarbeiten, Einsatzort der Glaswolle, Hersteller oder Produktname, vorhandenen Produktunterlagen, geschätzter Menge oder Anzahl der Säcke, Zustand und möglichen Verunreinigungen woie bereits erfolgtem oder noch notwendigem Ausbau. Auch Fotos des Materials, der Einbausituation, vorhandener Etiketten und der Verpackung helfen bei der ersten Einschätzung.

    Einstufung und Entsorgungsweg

    Anschließend prüfen wir, ob die Glaswolle als gefährlicher KMF-Abfall unter AVV 17 06 03* oder als nachweislich nicht gefährliches Dämmmaterial unter AVV 17 06 04 entsorgt werden kann.

    Ist das Alter unbekannt oder fehlt ein belastbarer Nachweis, wird das Material vorsorglich wie alte Glaswolle behandelt. So wird verhindert, dass gefährliche KMF versehentlich in einen nicht dafür vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen.

    Verpackungslösung festlegen

    Je nach Menge, Materialzustand und Baustellensituation stimmen wir die geeignete Verpackung und Bereitstellung ab. Kleinere Mengen können häufig in KMF-Säcken oder geeigneten Big Bags gesammelt werden. Bei größeren Sanierungen oder Rückbauprojekten wird eine Lösung für die gebündelte Abholung der verschlossenen Gebinde organisiert.

    Glaswolle ist leicht, nimmt aber sehr viel Raum ein. Bereits eine vergleichsweise kleine Dachfläche kann zahlreiche Säcke füllen. Für die Planung ist deshalb das geschätzte Volumen oft aussagekräftiger als das Gewicht.

    Logistik und Baustellenabstimmung

    Gerade in Berlin hängt die Entsorgung häufig von den räumlichen Bedingungen ab. Enge Zufahrten, Innenhöfe, Parkdruck, geringe Lagerflächen und laufender Baustellenbetrieb müssen frühzeitig berücksichtigt werden.

    Wenn ein Container oder eine andere Entsorgungseinheit im öffentlichen Straßenland stehen soll, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Für Flächen bis 10 m² und bis zu zehn Tage Stellzeit übernimmt DARE die Anmeldung in Berlin. Bei Bedarf kann DARE außerdem eine Halteverbotszone organisieren.

    In Potsdam und anderen Teilen Brandenburgs müssen entsprechende Genehmigungen beziehungsweise Nachweise selbst organisiert und vorgelegt werden.

    Abholung, Entsorgung und Dokumentation

    Nach der abgestimmten Bereitstellung holt DARE die verschlossenen Säcke oder Big Bags termingerecht ab und führt die Glaswolle dem vorgesehenen Entsorgungsweg zu. Bei gefährlicher alter Glaswolle werden die erforderlichen Übernahme-, Begleit- und Entsorgungsnachweise berücksichtigt. So bleibt nachvollziehbar, wo das Material angefallen ist und wie es entsorgt wurde.

    Bereit für die nächsten Schritte?

    Teilen Sie uns kurz mit, woher die Glaswolle stammt, aus welchem Baujahr das Gebäude beziehungsweise die Dämmung ist und welche Menge ungefähr anfällt. Wir prüfen den passenden Entsorgungsweg und stimmen Verpackung, Logistik, Abholung und gegebenenfalls die erforderliche Nachweisführung mit Ihnen ab.

    Kostenlos anfragen

    Was man über Glaswolle wissen sollte

    Mineralwolle ist der Oberbegriff für Dämmstoffe aus künstlich hergestellten mineralischen Fasern. Zu den wichtigsten Mineralwollen gehören Glaswolle und Steinwolle.

    Glaswolle wird im Wesentlichen aus Glasrohstoffen und Recyclingmaterialien wie Altglas hergestellt. Das Ausgangsmaterial wird geschmolzen und zu feinen Fasern verarbeitet. Bindemittel sorgen dafür, dass die Fasern ihre Form als Matte, Filz, Rolle oder Platte behalten. Öle und weitere Zusätze können unter anderem die Staubfreisetzung reduzieren.

    Im Vergleich zu vielen Steinwolleprodukten ist Glaswolle häufig leichter, elastischer und stärker komprimierbar. Deshalb wird sie besonders oft als Rollenware oder Klemmfilz eingesetzt. 

    Aber: Die Fasern alter Mineralwolle können biopersistent sein. Das bedeutet, dass eingeatmete Fasern über längere Zeit im Körper verbleiben können.

    Als besonders relevant gelten sehr dünne Fasern mit bestimmten Abmessungen. Die TRGS 521 beschreibt sogenannte WHO-Fasern mit einer Länge von mehr als fünf Mikrometern, einem Durchmesser von weniger als drei Mikrometern und einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser von mehr als drei zu eins. Solche Fasern können bis in die tieferen Bereiche der Lunge gelangen.

    Bei neuer Mineralwolle wurde die chemische Zusammensetzung so verändert, dass die Fasern im Körper schneller aufgelöst beziehungsweise abgebaut werden können. Deshalb erfüllen moderne Produkte entsprechende Freizeichnungskriterien und gelten nicht wie alte Mineralwolle als krebserzeugend.

    Das heißt jedoch nicht, dass neue Glaswolle automatisch völlig unproblematisch ist. Gröbere Fasern können sich mechanisch in die Haut einspießen und Juckreize verursachen. Mineralischer Staub kann außerdem Augen, Nase, Rachen und Atemwege reizen.

    Deshalb gelten auch bei neuer Glaswolle Mindestschutzmaßnahmen. Das Material sollte staubarm bearbeitet, nicht gerissen oder geworfen und direkt in geeigneten Behältnissen gesammelt werden. Die Einstufung als nicht gefährlicher Abfall betrifft den Entsorgungsweg und bedeutet nicht, dass ohne Arbeitsschutz gearbeitet werden sollte.

    Häufige Fragen zur Glaswolle-Entsorgung

    Wie kann ich Glaswolle entsorgen?

    Glaswolle muss getrennt gesammelt, geschlossen verpackt und über einen geeigneten Entsorgungsweg abgegeben werden. Alte oder nicht eindeutig identifizierbare Glaswolle darf nicht lose in einen Bauschutt- oder Baumischabfallcontainer gegeben werden. DARE unterstützt Sie bei der Einstufung, stellt die passende Entsorgungslösung zusammen und organisiert die Abholung in Berlin und Brandenburg.

    Welcher AVV-Schlüssel gilt für Glaswolle?

    Für alte Glaswolle gilt grundsätzlich:

    AVV 17 06 03* – anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält.

    Für nachweislich nicht gefährliche neue Glaswolle kann gelten:

    AVV 17 06 04 – Dämmmaterial mit Ausnahme gefährlicher Dämmstoffe.

    Woran erkenne ich alte Glaswolle?

    Alte Glaswolle lässt sich nicht zuverlässig an Farbe oder Aussehen erkennen. Entscheidend sind Einbaudatum, Baujahr und Produktunterlagen.

    Vor 1996 eingebaute Glaswolle gilt grundsätzlich als alte Mineralwolle. Für den Zeitraum von 1996 bis zum 1. Juni 2000 ist ein Einzelnachweis erforderlich. Ist das Alter unbekannt, sollte vorsorglich von alter Glaswolle ausgegangen werden.

    Wie muss Glaswolle verpackt werden?

    Alte Glaswolle muss staubdicht, reißfest und transportfähig verpackt werden. Dafür eignen sich geeignete Big Bags.

    Die Verpackung muss sicher verschlossen sein. Das Material darf nicht aus dem Sack herausragen und nicht lose auf der Baustelle oder im Container liegen.

    Enthält alte Glaswolle Asbest?

    Glaswolle selbst ist kein Asbest und Mineralwolle-Dämmstoffe enthalten grundsätzlich keinen Asbest. In älteren Gebäuden können jedoch asbesthaltige Platten, Kleber, Spachtelmassen, Dichtungen oder andere Baustoffe unmittelbar an die Glaswolle angrenzen.

    Bei verdächtigen Anhaftungen oder Verbundmaterialien sollte vor dem Ausbau beziehungsweise vor der Entsorgung geklärt werden, ob eine Untersuchung notwendig ist.

    Muss alte Glaswolle sofort aus einem Gebäude entfernt werden?

    Nein. Allein das Vorhandensein alter Glaswolle führt nicht automatisch zu einer Pflicht, die Dämmung auszubauen. Die besonderen Anforderungen werden vor allem relevant, sobald das Material bei Umbau, Reparatur, Sanierung oder Abbruch bearbeitet oder entfernt wird.

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