Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung für Berlin reguliert und kontrolliert den Umgang mit gewerblichen Abfällen sowie einigen Bau- und Abbruchabfällen. Die Gewerbeabfallverordnung soll die Recyclingquote von im Abfall enthaltenen Wertstoffen erhöhen, gleichzeitig das Aufkommen gemischter Abfälle reduzieren. Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sind Gewerbetreibende durch die Gewerbeabfallverordnung für Berlin verpflichtet, anfallende Abfälle getrennt zu sammeln und getrennt zu entsorgen. So sollen Wertstoffe aller Art – Metalle, Holz, Kunststoffe, Textilien und Bioabfälle – bestmöglich und umfassend der Wiederverwertung oder dem Recycling zugeführt werden.
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