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  • Steine · AVV 17 05 04 · Berlin & Brandenburg

Steine entsorgen in Berlin

Ob beim Abbruch einer Mauer, beim Austausch einer Pflasterfläche oder bei der Neugestaltung eines Gartens: Alte Steine nehmen schnell viel Platz ein und bringen ein beträchtliches Gewicht auf die Waage. Für die Entsorgung reicht die Bezeichnung „Steine“ jedoch nicht aus. Betonsteine, Ziegel, Natursteine, Kalksandsteine und Ytong-Steine bestehen aus unterschiedlichen Materialien und dürfen nicht automatisch gemeinsam in denselben Container. DARE unterstützt Bauunternehmen, Abbruchbetriebe, Garten- und Landschaftsbauer und Hausverwaltungen dabei, Steine in Berlin und Brandenburg richtig einzuordnen und zu entsorgen.  

  • Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
  • Entsorgung von Beton-, Pflaster-, Mauer- und Natursteinen
  • Separate Entsorgungslösungen für Ytong- und Porenbetonsteine
  • Unterstützung bei AVV-Einstufung und Baustellendokumentation
  • Abholung in Berlin, Potsdam und Brandenburg
  • Anlieferung nach vorheriger Prüfung und Freigabe
Annahmekriterien ansehen

Schnellanfrage

Kurze Beschreibung genügt, wir melden uns schnellstmöglich mit den nächsten Schritten.

    Steine entsorgen: Annahmekriterien

    Abfallart

    Mineralische Bau-, Mauer-, Pflaster- und Natursteine ohne gefährliche Verunreinigungen 

    AVV-Schlüssel

    17 05 04 – Boden und natürliche Steine aus Erdarbeiten 

    Weitere Abfallschlüssel 

    • 17 01 01 – Sortenreine Beton– und Bordsteine sowie Porenbeton / Ytong-Steine (bitte separat anmelden) 
    • 17 01 02 – Ziegel– und Backsteine 
    • 17 01 03 – Keramische Steine 
    • 17 01 06* – Mineralische Abfälle mit gefährlichen Stoffen 
    • 17 01 07 – Porenbeton in einem nicht gefährlichen mineralischen Gemisch 
    • 20 02 02 – Boden und Steine aus Garten- und Parkarbeiten 

    Einstufung 

    Saubere Beton-, Ziegel-, Natur– und Mauersteine sind grundsätzlich nicht gefährliche mineralische Abfälle. Schadstoffbelastete Steine können dagegen gefährlicher Abfall sein.

    Diese Steine können nach Abstimmung entsorgt werden 

    • Pflastersteine aus Beton oder Naturstein 
    • Betonsteine und Betonplatten 
    • Gehweg- und Terrassenplatten aus Beton 
    • Bordsteine, Randsteine und Einfassungssteine 
    • Mauersteine und sauberer Mauerwerksbruch 
    • Natursteine wie Granit, Basalt, Sandstein oder Feldstein 
    • Bruchsteine und Steinbruch 
    • Kopfsteinpflaster 
    • Garten- und Ziersteine 
    • Saubere Treppen- und Fassadensteine 
    • Ziegel– und Backsteine als eigene Fraktion 
    • Kalksandsteine als separat abgestimmte Fraktion 
    • Ytong- und Porenbetonsteine über einen eigenen Entsorgungsweg 

    Nicht zulässig 

    • Gips, Gipskarton, Gipssteine und Anhydrit 
    • Bims und Leichtbeton ohne vorherige Abstimmung 
    • Asphalt und Straßenaufbruch 
    • Teer- und bitumenhaltige Materialien 
    • Dachpappe und Abdichtungsbahnen 
    • Asbest, Eternit und asbestverdächtige Baustoffe 
    • Dämmwolle, Glaswolle, Steinwolle und andere Dämmstoffe 
    • Holz, Kunststoffe, Folien, Papier und Pappe 
    • Glas, Sanitärglas und Spiegel 
    • Hausmüll, Sperrmüll und Gewerbeabfall 
    • Boden, Sand oder Schlamm in größeren Mengen 
    • Grünschnitt, Wurzeln und organische Abfälle 
    • Altöl-, Kraftstoff- oder Chemikalienverunreinigungen 
    • Stark verrußte Steine und Brandrückstände 
    • Schornstein-, Kamin-, Ofen- und Schamottsteine ohne Prüfung 
    • Steine mit unbekannten Beschichtungen, Klebern oder Abdichtungen 
    • Materialien aus schadstoffverdächtigen Gewerbe- und Industrieanlagen 

    Hinweis zu Ytong-Steinen 

    Ytong ist ein Markenname für Porenbeton. Auch die Begriffe Gasbeton, Porenbetonstein, Planstein, Planblock und Porenbeton-Mauerstein werden verwendet. Diese Steine dürfen nicht unangemeldet in einen gewöhnlichen Bauschutt– oder Betoncontainer gegeben werden. 

    Verpackung 

    Unterschiedliche Steinarten möglichst bereits beim Ausbau trennen. Ytong und Porenbeton sollten separat von schwerem Beton- und Ziegelbruch gesammelt werden. Big Bags und Container sollten nicht über die zulässige Füllhöhe hinaus beladen werden. Bei Beton- und Steinbruch sollte zudem eine Kantenlänge von 60 × 60 Zentimetern ohne vorherige Abstimmung nicht überschritten werden. 

    Steine entsorgen lassen von DARE: So funktioniert es

    Anfrage und Materialbestimmung

    Teilen Sie uns mit, welche Steine anfallen, woher sie stammen und welche Menge ungefähr vorhanden ist. Fotos einer sauberen Bruchfläche helfen dabei, Beton, Ziegel, Kalksandstein, Naturstein, Bims und Ytong voneinander zu unterscheiden. Anhaftungen und mögliche Schadstoffe sollten ebenfalls direkt angegeben werden.

    Abfallströme und AVV-Schlüssel festlegen

    Wir prüfen, welche Steinarten getrennt gesammelt werden müssen und welcher AVV-Schlüssel zum Entstehungsprozess passt. Dabei unterscheiden wir unter anderem zwischen Betonsteinen, Ziegeln, mineralischen Gemischen, Boden mit natürlichen Steinen sowie einer separaten Porenbetonfraktion.

    Big Bag, Container und Stellplatz abstimmen

    Für kleinere Mengen kann ein Big Bag ausreichen. Bei größeren Mengen stellen wir einen passenden Container bereit. Da Beton-, Natur- und Pflastersteine sehr schwer sind, werden Behältergröße und Befüllhöhe nach der zulässigen Nutzlast geplant. Für leichten Porenbeton kann dagegen das Volumen früher zum entscheidenden Faktor werden. 

    Wenn der Container im öffentlichen Straßenland stehen soll, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Für Berlin übernimmt DARE die Anmeldung für Flächen bis 10 m² und bis zu 10 Tage Stelldauer. Bei Bedarf kann DARE in Berlin auch eine Halteverbotszone beantragen. In Potsdam und Umgebung müssen Sondernutzung und Halteverbotszone eigenständig organisiert bzw. vorgelegt werden. 

    Steine getrennt sammeln und abholen lassen

    Sie befüllen den Behälter ausschließlich mit den vereinbarten Materialien. Ytong, Gips, Boden, Holz, Dämmstoffe und schadstoffverdächtige Bestandteile werden getrennt gehalten. Nach der Befüllung organisiert DARE die termingerechte Abholung von der Baustelle, dem Betrieb oder der Außenanlage. 

    Wiederverwendung, Aufbereitung und Dokumentation

    Noch nutzbare Pflaster- und Natursteine können gegebenenfalls wiederverwendet werden. Geeigneter Steinbruch wird in Aufbereitungsanlagen zerkleinert, von Fremdstoffen befreit und nach Korngrößen gesiebt. Je nach Qualität kann daraus Recyclingmaterial für den Wege-, Erd- oder Straßenbau entstehen. Übergabe und Verbleib werden mit den erforderlichen Unterlagen dokumentiert.

    Alte Steine fachgerecht entsorgen lassen

    Sie möchten Pflastersteine, Betonsteine, Mauersteine, Natursteine oder Ytong-Steine entsorgen? Senden Sie uns Fotos sowie Angaben zu Material, Menge, Standort und möglichen Anhaftungen. Wir prüfen, welche Fraktionen getrennt werden müssen und welche Container- oder Abhollösung zu Ihrem Projekt passt.

    Kostenlos anfragen

    Was man über die Entsorgung von Steinen wissen sollte

    Im alltäglichen Sprachgebrauch kann mit „Steinen“ fast alles gemeint sein: ausgehobene Feldsteine, Betonpflaster, Ziegelbruch, Natursteinplatten oder Porenbeton. Das Abfallrecht orientiert sich dagegen an Herkunft und Material. 

    Natürliche Steine, die gemeinsam mit Boden aus einer Baugrube ausgehoben werden, können unter „Boden und Steine“ fallen. Ein ausgebauter Betonpflasterstein ist dagegen ein Betonbaustoff. Werden unterschiedliche mineralische Baustoffe beim Abbruch vermischt, kann daraus ein Bauschuttgemisch werden. Deshalb ist AVV 17 05 04 nicht pauschal der richtige Schlüssel für alles, was umgangssprachlich als Stein bezeichnet wird. 

    Und was sind Ytong-Steine? Ytong ist der bekannteste Markenname für Porenbeton. Für die Herstellung werden unter anderem Quarzsand, Kalk, Zement, Wasser, ein geringer Sulfatträger und Aluminiumpulver beziehungsweise Aluminiumpaste verwendet. Das Aluminium reagiert während der Herstellung im alkalischen Gemisch. Dabei entsteht Wasserstoff, der die charakteristischen Poren bildet und anschließend entweicht. Im fertigen Stein befindet sich kein gefährliches Gas; die Poren sind mit Luft gefüllt. 

    Die Luftporen machen Ytong deutlich leichter als dichten Beton und sorgen für die wärmedämmenden Eigenschaften. Für die Entsorgung bringen die Poren jedoch andere physikalische Eigenschaften und ein anderes Auslaugverhalten mit sich. Unter anderem kann Porenbeton Sulfat leichter freisetzen als dichter Betonbruch. Dadurch passt er nicht ohne Weiteres in jeden Recycling- oder Deponieweg für normalen Bauschutt. 

    Das bedeutet nicht, dass Ytong Sondermüll ist. Sauberer Porenbeton gilt als nicht gefährlicher Abfall. Er muss lediglich als Porenbeton kenntlich gemacht, möglichst sortenrein gesammelt und einer dafür geeigneten Anlage zugeführt werden. 

    Ein sauberer Stein ist hingegen meist unkompliziert. Beim Rückbau bleiben jedoch häufig Mörtel, Putz, Farbe, Fliesenkleber, Bitumen, Dämmstoffe oder Abdichtungen am Material haften. Diese Bestandteile können die Recyclingfähigkeit verändern oder einen eigenen AVV-Schlüssel notwendig machen. 

    Besondere Vorsicht ist bei älteren Gebäuden, Schornsteinen, Industrieanlagen und Brandschäden erforderlich. Asbest kann beispielsweise in alten Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder Platten vorkommen, ohne Bestandteil des eigentlichen Steins zu sein. Schornstein- und Ofensteine können durch Ruß und Verbrennungsrückstände belastet sein. Eine rein optische Freigabe reicht bei konkretem Schadstoffverdacht nicht aus.

    Häufige Fragen zur Entsorgung von Steinen

    Wie kann ich alte Steine entsorgen?

    Kleinere Mengen können nach vorheriger Annahmeprüfung in einem Big Bag gesammelt und von uns abgeholt oder selbst bei einem unserer Recyclinghöfe in Pankow und Ludwigsfelde angeliefert werden. Für größere Mengen bietet sich ein Container mit Abholung an. Vorher muss geklärt werden, ob Beton-, Natur-, Ziegel-, Pflaster- oder Porenbetonsteine vorliegen.

    Welcher AVV-Schlüssel gilt für Steine?

    Es gibt keinen allgemeinen AVV-Schlüssel für alle Steine. Betonsteine können unter 17 01 01 fallen, Ziegel unter 17 01 02 und nicht gefährliche mineralische Gemische unter 17 01 07. Boden und natürliche Steine aus Erdarbeiten werden häufig unter 17 05 04 geführt. 

    Darf ich Steine im Bauschuttcontainer entsorgen?

    Viele saubere mineralische Steine können je nach Annahmekriterien als Bauschutt entsorgt werden. Entscheidend sind Materialart und Zusammensetzung. Ytong, Bims, Gips, Boden und schadstoffbelastete Steine dürfen nicht ungeprüft in einen gewöhnlichen Bauschuttcontainer. 

    Wie muss ich Ytong-Steine entsorgen?

    Ytong-Steine sollten sortenrein gesammelt und vor der Entsorgung ausdrücklich als Porenbeton angemeldet werden. Sie gehören nicht unangekündigt in einen normalen Beton- oder Bauschuttcontainer. DARE prüft anhand von Menge, Zustand und Anhaftungen den geeigneten Entsorgungsweg. 

    Welcher AVV-Schlüssel gilt für Ytong?

    Sortenreiner Ytong beziehungsweise Porenbeton kann unter AVV 17 01 01 mit der Zusatzangabe „Porenbeton“ geführt werden. Bei einem nicht gefährlichen mineralischen Gemisch kann je nach Zusammensetzung und Annahmeanlage 17 01 07 infrage kommen.

    Darf Putz oder Mörtel an den Steinen haften?

    Kleine Mengen zement- oder kalkgebundener Anhaftungen können je nach Entsorgungsweg akzeptabel sein. Gipsputz, Fliesenkleber, Bitumen, Beschichtungen und unbekannte Anhaftungen müssen vorher geprüft werden.

    Sind alte Steine möglicherweise asbesthaltig?

    Der eigentliche Beton-, Ziegel- oder Naturstein enthält normalerweise keinen Asbest. Asbest kann jedoch in angrenzenden Putzen, Spachtelmassen, Klebern, Platten und Beschichtungen vorkommen. Bei verdächtigen Anhaftungen oder entsprechenden Baujahren ist eine fachliche Prüfung erforderlich. 

     

    Kann ich Steine direkt bei DARE anliefern?

    Eine Anlieferung bei unseren Recyclinghöfen in Berlin sollte vorher abgestimmt werden, damit Material und AVV-Schlüssel geprüft werden können. Das gilt insbesondere für Ytong, Bims, gemischte Mauersteine und Materialien mit Anhaftungen. Unangemeldete Porenbetonmengen sollten nicht angeliefert werden.

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