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DARE GmbH

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Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung für Berlin reguliert und kontrolliert den Umgang mit gewerblichen Abfällen sowie einigen Bau- und Abbruchabfällen. Die Gewerbeabfallverordnung soll die Recyclingquote von im Abfall enthaltenen Wertstoffen erhöhen, gleichzeitig das Aufkommen gemischter Abfälle reduzieren. Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sind Gewerbetreibende durch die Gewerbeabfallverordnung für Berlin verpflichtet, anfallende Abfälle getrennt zu sammeln und getrennt zu entsorgen. So sollen Wertstoffe aller Art – Metalle, Holz, Kunststoffe, Textilien und Bioabfälle – bestmöglich und umfassend der Wiederverwertung oder dem Recycling zugeführt werden.

DARE ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung geht. Mit maßgeschneiderten Konzepten gewährleisten wir die zuverlässige, termintreue und fachgerechte Entsorgung von Gewerbeabfällen gemäß geltender Berliner Gewerbeabfallverordnung. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich zu unseren Leistungen und Möglichkeiten. Rufen Sie uns doch gleich einmal an!

DARE ist in Berlin für alle Fragen rund um die Gewerbeabfallverordnung für Sie da. Mit maßgeschneiderten Entsorgungskonzepten gewährleisten wir jederzeit eine Entsorgung von Gewerbeabfällen gemäß Berliner Gewerbeabfallverordnung. Sprechen Sie und einfach auf unsere Leistungen an und lassen Sie sich unverbindlich zu unseren Möglichkeiten für Ihr Unternehmen beraten!

Lassen Sie sich persönlich beraten!

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    Entsorgungs- und Baudienstleistungen

    DARE GmbH
    Am Vorwerk 5
    13127 Berlin

    Tel.: 030-94 39 32 6-0
    Fax: 030-94 39 32 6-66

    E-Mail: info@dare-gmbh.de

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    Abfall-Annahme:
    Am Vorwerk 5, 13127 Berlin
    Mo – Fr | 6:00 – 16:30 Uhr

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